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  • Foto: Marius Roeer

Gastronomie-Dichte in Hamburg: Ärger um neues Restaurant in Szene-Viertel

Ottensen –

Zigarettenrauch dringt über das geöffnete Wohnzimmerfenster herein, Gerüche von frisch frittiertem Essen ziehen ins Schlafzimmer und bleiben uneingeladen über Nacht. Essensreste und Kippenstummel liegen vor der Haustür, so als hätte jemand eine Mülltonne nur knapp verfehlt – nichts, was sich Anwohner wünschen. 

Genau das ist die Horror-Vision der Bewohner des Hauses an der Ottenser Hauptstraße 32. Dort wird momentan das neue Restaurant „Granat“ gebaut, es soll demnächst eröffnet werden. Der User eines Instagram-Accounts mit dem Namen „Coexitottensen“ macht regelmäßg auf den Unmut der Mieter  aufmerksam. Dort, wo bis Dezember 2019 das Modegeschäft „Mascha“ im Erdgeschoss des Wohnhauses den Sitz hatte, wird nun geschraubt, gebohrt und gerissen, um ein neues Stück „Ballermannisierungsfläche“ zu schaffen, wie es in einem Instagram-Beitrag heißt. 

„Gestern wurde der Motor für die Abluftanlage der neuen Gastronomieeinheit geliefert. Er ist ca. zwei Meter hoch, 1,50 Meter breit und drei Meter tief. Mit Hilfe eines etwa 30 Meter hohen Krans wurden zwei Teile über die Baumreihen gehoben und in dem kleinen Hinterhof positioniert, der direkt an unserer Hauswand liegt und damit an einige Schlafzimmer grenzt“, heißt es unter einem Foto vor einer Woche. 

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Bereits Mitte Juli hatten zehn Anwohner der Ottenser Hauptstraße 32 Bedenken und Forderungen an das Bezirksamt Altona übermittelt. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die bisherige Lärmbelästigung durch benachbarte Restaurants und Bars ein Problem für die Anwohner darstelle. Sie seien gegen Gastronomie in ihrem Haus. Außerdem werde eine Regelung der Ruhezeiten sowie die strikte Einhaltung gefordert. Die Verfasser wünschten unter anderem „keine einseitige Ausrichtung auf gastronomische Betriebe und damit die Umgestaltung zu einem reinen „Ausgeh-Viertel“ auf Kosten der Anwohner“, heißt es in dem Schreiben. 

Hamburger können sich gegen Restaurant-Eröffnung wehren

„Wer in ein Szeneviertel zieht, muss damit rechnen, dass um ihn herum Bars und Restaurants betrieben werden“, so Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. Wenn allerdings plötzlich anstelle eines Klamottenladens eine Nacht-Bar oder ähnliches eröffnet werde, bestehe für Anwohner die Möglichkeit dagegen vorzugehen.

Zum einen könnten Mieter auf den Vermieter zugehen, denn dieser sei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Beeinträchtigung durch die Änderung des Gewerbes die zulässigen Grenzen nicht überschreiten. Zum anderen müsse auch die Behörde prüfen, ob das Baurecht ein neues Restaurant oder eine Bar an der angedachten Stelle zulässt, wenn z. B. die Wohnqualität der Nachbarschaft in Mitleidenschaft gezogen werde. Hinzu komme, dass der Betreiber seine Zulassung nachweisen müsse, um seinen Laden eröffnen zu dürfen. 

Hamburg: Zulassungskriterien für ein Restaurant

Um eine Zulassung zu erhalten, müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. Es gelten festgelegte Richtwerte für die Geräuschübertragung, die tagsüber und nachts eingehalten werden muss. Fenster und Türen müssen bei lärmintensiven Tätigkeiten geschlossen bleiben. Es werden Schallschutz-Messungen bei darüber liegenden Wohnungen durchgeführt. Erst nach Freigabe durch das Fachamt darf eine Inbetriebnahme der Gastronomie erfolgen. Wird der Schallschutz nicht eingehalten, sind weitere schallschutzverbessernde Maßnahmen umzusetzen. Die Kosten trägt der Betreiber.

Bei Belästigungen der Nachbarschaft durch Gerüche müssen Abluftableitungen optimiert werden. Eventuell wird dann die Abluftreinigung um Geruchsfilter ergänzt. Die Zubereitung warmer Speisen, ist nur mit einer Dunstabzugsanlage zulässig. Die entstehenden Wrasen und Dämpfe sind über eine Küchendunst-Abzugshaube über das Dach in den freien Luftstrom abzuleiten. Laut Informationen des Bezirksamtes Altona erfülle das Restaurant alle Auflagen und dürfe eröffnet werden. Die Betreiber möchten sich zum aktuellen Stand nicht äußern. 

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