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Schon während des Prozesses vor einem Jahr solidarisierten sich Hamburger:innen mit den Angeklagten. Nun wird sich das Hamburger Landgericht erneut mit den Elbchaussee-Randalen beschäftigen müssen.
  • Schon während des Prozesses vor einem Jahr solidarisierten sich Hamburger:innen mit den Angeklagten. Nun wird sich das Hamburger Landgericht erneut mit den Elbchaussee-Randalen beschäftigen müssen.
  • Foto: picture alliance/dpa

G20-Randale wieder vor Hamburger Landgericht

Mit Schuldsprüchen endete im Sommer 2020 ein Prozess wegen des gewalttätigen Aufmarschs an der Hamburger Elbchaussee beim G20-Gipfel. Gegen die Urteile wurde Revision eingelegt. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Das Hamburger Landgericht wird sich nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes erneut mit der Elbchaussee-Randale beim G20-Gipfel befassen müssen. Das 2020 gefällte Urteil gegen drei erwachsene Angeklagte sei inzwischen rechtskräftig, sagte ein Gerichtssprecher in Hamburg am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. 

Hamburg: Elbchaussee-Randale beschäftigt Gericht erneut

Bei den zwei Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche waren, müsse es aber eine neue Hauptverhandlung geben. Laut BGH-Entscheidung von Mitte Dezember haben ihre Schuldsprüche zwar Bestand. „Das Landgericht muss aber über die zu verhängenden Sanktionen neu entscheiden.“

Die Angeklagten waren nach Überzeugung des Gerichts unter den rund 220 schwarz Vermummten, die am Morgen des 7. Juli 2017 über die Elbchaussee zogen. Sie zündeten Autos und Gebäude an, schlugen zahlreiche Scheiben ein und beschmierten Häuser mit Farbe.

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Die beiden jungen Männer aus Offenbach (Hessen) sollten wegen Landfriedensbruchs 20 Arbeitsleistungen zu je sechs Stunden erbringen. Die Staatsanwaltschaft habe sich erfolgreich dagegen gewandt, berichtete der Gerichtssprecher. Sie hatte eine härtere Strafe gefordert.

„Das Landgericht hatte diese beiden Angeklagten deshalb wegen Landfriedensbruchs verurteilt, weil sie das gewalttätige Auftreten der anderen Aufmarsch-Teilnehmer lediglich unterstützt hätten“, erklärte der Gerichtssprecher. „Der BGH schätzt die Rolle der beiden Angeklagten aber gravierender ein, denn sie seien selbst Teil der bedrohlichen Wirkung gewesen, die der Aufmarsch auf Außenstehende gehabt habe.“

Neue Hauptverhandlung

Die neue Hauptverhandlung werde aber sicherlich nicht mehr den Umfang wie die erste haben, sagte der Sprecher weiter. „Das gesamte Geschehen auf der Elbchaussee und die jeweilige Rolle der Angeklagten stehen nach der BGH-Entscheidung fest. Es geht jetzt nur noch um die Bewertung der persönlichen Schuld der beiden Jugendlichen.“

Die Jugendkammer am Landgericht hatte drei der fünf Angeklagten am 10. Juli 2020 zu Haftstrafen verurteilt. Ein damals 24-Jähriger aus Frankreich wurde wegen schweren Landfriedensbruchs, Beihilfe zur Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Er bekam eine Strafe von drei Jahren. Nach Überzeugung der Strafkammer hatte er bei weiteren Protesten gegen den Gipfel noch dreimal Polizisten mit Steinen und Flaschen angegriffen. Seine Revision wurde laut Gerichtssprecher schon im November verworfen.


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Zwei weitere Männer aus Hessen hatten Bewährungsstrafen erhalten. Sie hätten ihre Revision ebenso wie die Staatsanwaltschaft aber zurückgezogen, sagte der Gerichtssprecher weiter. (dpa/mp)

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