• Foto: picture alliance/dpa

Für Aufenthaltsrecht: Paar soll bei Vaterschaftstest gelogen haben

Wandsbek –

Vor dem Amtsgericht Wandsbek muss sich ein Pärchen wegen des Erschleichens von Aufenthaltstiteln verantworten. Beide hatten vor drei Jahren gegenüber einem Notar angegeben, dass sie zusammen ein Kind erwarten. Dabei war der Mann in Wahrheit gar nicht der Vater des Kindes der damals im achten Monat schwangeren Frau.

Beide Angeklagte sind ägyptische Staatsangehörige, der Mann besaß eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-Jährigen und der 29-jährigen Frau vor, gemeinschaftlich unrichtige Angaben über eine angebliche Vaterschaft gemacht zu haben, um so für die Frau eine Aufenthaltserlaubnis unter den Voraussetzungen des Familiennachzuges zu erschleichen.

Paar log bei Vaterschaftstest, um Aufenthaltsrecht zu bekommen

Dafür suchten die beiden am 28. September 2017 einen Notar in Glinde auf. Dieser beurkundete die inhaltlich unwahre Vaterschaftsanerkennung, die das Paar schließlich am 2. Februar 2018 beim Einwohnerzentralamt Hamburg vorlegte. Der Mutter wurde somit nach der Geburt des Kindes irrtümlich ein Aufenthaltstitel erteilt.

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Am Freitag wird den beiden der Prozess gemacht (jek). 

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