Für Afro-Shops: Zoll stellt verbotene Schönheitsmittel sicher
Wandsbek –
Im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle stoppten Beamte des Zoll vergangene Woche einen Lieferwagen in Wandsbek. Was die Beamten auf der Ladefläche fanden, ließ sie stutzig werden.
An der Wandsbeker Chaussee haben sich in den vergangenen Jahren viele Afro-Shops und afrikanische Reisebüros angesiedelt. Die Zöllner stoppten einen Lieferwagen, der offenbar auf der Suche nach einem Parkplatz war.
Oliver Bachmann, Pressesprecher des Hauptzollamts, erklärte dazu, dass es sich um eine Routinekontrolle auf „Einhaltung der Zollvorschriften“ gehandelt hätte. Der Fahrer des gestoppten Lieferwagen gab an, „Afro-Shops“ beliefern zu wollen.
Bleichcremes durften nicht eingeführt werden
Auf der Ladefläche entdeckten die Beamten dann neben unauffälligen Artikeln auch 950 Flaschen Nahrungsergänzungsmittel und 120 Tuben mit Bleichcremes aus Indien. Diese fallen unter das Arzneimittelgesetz und dürfen nicht eingeführt, geschweige denn verkauft werden. Manche dieser chemischen Aufheller enthalten Quecksilber oder andere aggressive Wirkstoffe. Die Produkte wurden sichergestellt.
Bleich-Creme: Zoll stellt verbotene Schönheitsmittel sicher
Die Anwendung von Bleichcremes ist in der afrikanischen Gesellschaft ein weit verbreitetes Mittel, um dem leider längst nicht überwundenem Schönheitsideal einer helleren Haut nahe zu kommen.