Hamburgerin postet Video von sterbendem Polizisten auf Instagram
Weil sie das Video eines sterbenden Polizisten in einem Streifenwagen veröffentlichte, wurde eine Hamburgerin bereits verurteilt. Das Urteil akzeptieren will sie nicht – der geplante Berufungsprozess am Mittwoch wurde jedoch kurzfristig verschoben.
Circa 30 Sekunden lang geht die Filmsequenz aus Berlin, die den Polizisten zeigt. Er sitzt benommen im Einsatzwagen, schreit vor Schmerzen und verkrampft immer wieder, ringt nach Luft. Es ist ein Todeskampf. Ein Zeuge filmte die Szenen mit seinem Handy durch das geöffnete Autofenster, machte sich über den Polizisten lustig anstatt Hilfe zu holen.
Sterbender Polizist wird von Zeugen in Berlin gefilmt
Kurze Zeit später verstarb der Beamte im Krankenhaus, der Fall sorgte Ende 2021 bundesweit für Entsetzen. Die Berliner Polizei ermittelte daraufhin gegen den Mann wegen unterlassener Hilfeleistung. „Das Video ist abscheulich, die Veröffentlichung unerträglich!“, hieß es in einer Erklärung auf Twitter.
Hier das Statement unserer Polizeipräsidentin zu dem aktuell kursierenden Video, das einen Kollegen in einer medizinischen Notsituation zeigt.
— Polizei Berlin (@polizeiberlin) November 18, 2021
Unser Kollege ist kurz nach den Aufnahmen verstorben.
Den Worten und der Anteilnahme der Präsidentin können wir uns nur anschließen.
^tsm pic.twitter.com/KzXjEMSaSE
Jetzt hat das Ganze noch ein Nachspiel in Hamburg: Denn der besagte Clip wurde von H. am 16. Mai 2022 auf ihrem Instagram-Profil veröffentlicht und laut Anklage der Hamburger Staatsanwaltschaft bis zum 12. August etwa 32.600 Mal angesehen sowie geteilt und kommentiert.
Hamburgerin veröffentlicht Video von sterbendem Polizisten
Gegen H. wurde daraufhin ein Verfahren eingeleitet, ihr wird Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Das Gericht verurteilte sie deshalb zu einer Strafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 1500 Euro.
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Gegen das Urteil hat die Angeklagte jetzt Berufung eingelegt. Der geplante Prozessbeginn am Mittwoch, 22. Februar, wurde kurzfristig verschoben. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. (mp)
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