Fixieren, Betäuben, Einschließen: Immer mehr Zwangsmaßnahmen in Heimen und Kliniken
In den Hamburger Betreuungseinrichtungen hat die Zahl der Zwangsmaßnahmen stark zugenommen. Im Jahr 2020 wurden Mittel wie die Fixierung mit Gurten oder der Einschluss im Zimmer mehr als doppelt so häufig gerichtlich genehmigt wie noch drei Jahre zuvor.
Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Olga Petersen und Thomas Reich hervor.
Demnach wurden im vergangenen Jahr 210 freiheitsentziehende Maßnahmen beantragt und 209 von Betreuungsgerichten genehmigt. 2017 waren es nicht einmal halb so viele. Damals wurden 92 Anträge von Krankenhäusern, Heimen oder sonstigen Einrichtungen gestellt, denen die Gerichte in 82 Fällen zustimmten. 2018 wurden 112 von 123 beantragten Zwangsmaßnahmen genehmigt, im Jahr darauf 137 von 171.
Hamburger Kliniken: Immer mehr Zwangsmaßnahmen
Zu den Maßnahmen zählen nach Angaben der Fachstelle Pflege ohne Zwang beim Bezirksamt Altona Fixierungen mit Gurten, ruhigstellende Medikamente, der Einschluss im Zimmer, Ortungsanlagen oder auch das Verstecken von Kleidung, Schuhen oder Handtasche. Welche Gruppen von Betreuten – etwa demente Pflegeheimbewohner oder psychisch Kranke – wie stark betroffen waren, konnte der Senat nicht sagen.
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Freiheitsentziehende Maßnahmen könnten in Ausnahmefällen notwendig sein, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliege und Alternativmaßnahmen nicht zur Verfügung stünden, hieß es in der Senatsantwort weiter. Betreiber von Pflegeeinrichtungen seien gesetzlich verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen und auf dieser Grundlage geeignete Methoden zur Vermeidung solcher Eingriffe anzuwenden. (dpa/prei)