Familienvater soll Eltern Geld bezahlt haben, um deren Kinder zu missbrauchen
Jens S. will seinen Ruf um jeden Preis schützen. Er soll auf Kuba die Armut der Menschen ausgenutzt und Erwachsenen Geld gegeben haben, damit er deren Kinder sexuell missbrauchen kann. Seit Montag muss er sich deshalb vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Das Sprechen überlässt er seinen zwei Verteidigern – die fackeln nicht lange und stellen einen weitreichenden Antrag.
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Jens S. will seinen Ruf um jeden Preis schützen. Er soll in Kuba die Armut der Menschen ausgenutzt und Erwachsenen Geld gegeben haben, damit er deren Kinder sexuell missbrauchen kann. Seit Montag muss er sich deshalb vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Das Sprechen überlässt er seinen zwei Verteidigern – die fackeln nicht lange und stellen einen folgenreichen Antrag.
Gleich fünf Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen werden Jens S. (56, Name von der Redaktion geändert) aus Hamburg zur Last gelegt – sowie der Besitz von kinderpornographischem Material. Der Familienvater soll die Straftaten zwischen 2013 und 2014 während seines Aufenthalts in Kuba begangen haben. Der Vorwurf: Er habe von der Geldnot der betroffenen Erziehungsberechtigten gewusst und ihnen Geld gezahlt, damit er sich an den Töchtern vergehen kann. Die Taten habe er gefilmt.
Hamburg: Familienvater wegen Missbrauchs von Jugendlichen vor Gericht
Der Angeklagte, Typ Manager mit Krawatte und gesund gebräuntem Teint, soll unter anderem am 17. Januar und 2. Februar 2013 mit einem etwa 16-jährigen Mädchen den Geschlechtsverkehr vollzogen und am 29. September 2014 ein 13-jähriges Mädchen missbraucht haben.
Bei einer Durchsuchung am 19. Oktober 2020 fanden Polizeibeamte auf seinem Computer und Handy mehr als 24 Bilddateien und sechs Videodateien, die den – teilweise schweren – sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen. Die Behörden wurden durch einen Dritten auf Jens S. aufmerksam, bei dem sie zuvor eine Razzia durchführten. Die Männer sollen im Austausch gestanden haben.
Prozess: Verteidiger erwirken Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Angeklagte saß zunächst etwa einen Monat in Untersuchungshaft, bevor er mithilfe eines Verschonungsbeschlusses auf freien Fuß kam. Vor Gericht ist er ruhig, die Corona-Maske verbirgt seine Gesichtszüge. Als sich die Kameras auf ihn richten, legt er eine Jacke über Kopf und Oberkörper.
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Seine zwei Verteidiger kommen direkt zur Sache: Sie beantragen den Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach einer längeren Beratungszeit geht das Gericht auf die Forderung ein. Ihre Begründung: Zwar gebe es primär einen Opferschutz, doch auch der Schutz des Privatbereichs des Angeklagten sei zu berücksichtigen. Die Zuschauer müssen den Saal verlassen. Der Angeklagte will sich einlassen. Sprich: aussagen. Zwei weitere Verhandlungstage sind bislang angesetzt.
Der Prozess soll am Freitag fortgesetzt werden.