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  • Die Verwaltungsgerichte in Hamburg und Hannover kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen hinsichtlich der Zulässigkeit der Ausgangssperre.
  • Foto: Florian Quandt

Familie mit Kind hatte geklagt: Eilantrag gegen Ausgangssperre: Gericht hat entschieden

Der Eilantrag einer Familie mit einem Kind gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen hatte keinen Erfolg, wie das Verwaltungsgericht mitteilt. Die zuständige Kammer sieht einen „hinreichenden Anlass” für die Regelung.

Der Kläger hatte damit argumentiert, dass er lange arbeite und erst spät abends mit seiner Familie spazieren gehen könne. Die Richter blieben unbeeindruckt: Da die Regelung erst ab 21 Uhr gelte, blieben „durchaus Möglichkeiten zum gemeinsamen Genießen der Natur im Rahmen von Spaziergängen an Elbe und Alster sowie im Jenischpark.“

Hamburg: Eilantrag gegen Ausgangssperre gescheitert

Das Infektionsgeschehen, das sich bereits auf hohem Niveau befunden habe, habe sich weiter zugespitzt und ohne Ausgangsbeschränkung sei eine wirksame Eindämmung „erheblich gefährdet”.

Und weiter: Die Maßnahme sei verhältnismäßig und geeignet, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu schützen. Das hätten auch Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern gezeigt. Die nächtlichen Beschränkungen seien den Antragstellern auch zumutbar, selbst wenn derzeit noch nicht vollständig sicher feststeht, welche Auswirkungen die Maßnahme auf den Infektionsschutz hat.

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Es handelt es sich um die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zu den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Weitere Verfahren hierzu sind anhängig. Gegen diese Entscheidung können die Antragsteller Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. (ste)

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