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  • Branchen wie die Gebäudereinigung und die Landwirtschaft besonders von befristeten Arbeitsverträgen betroffen. (Symbolbild)
  • Foto: IG BAU

„Falle in der Pandemie”: So viele Neueinstellung in Hamburg sind befristet

Rund 47 Prozent der neu abgeschlossenen Arbeitsverträge in der Hansestadt waren im Jahr 2020 befristet. Das gab die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am Montag bekannt und verwies auf eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

In der Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts steht, dass fast die Hälfte der im zweiten Quartal neu abgeschlossen Arbeitsverträgen befristet waren. Speziell waren es 33.000 von den rund 70.000.

„In der Pandemie können Befristungen für die Betroffenen leicht zur Falle werden, wenn Unternehmen Arbeitsverträge auslaufen lassen“, warnt Gewerkschafter Matthias Maurer. Besonders betroffen seien Branchen wie die Gebäudereinigung und die Landwirtschaft.

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Dazu treffen befristete Arbeitsverträge eher junge Beschäftigte. „Wer als Berufseinsteiger eine Wohnung finden oder einen Kredit aufnehmen will, der hat mit einem befristeten Vertrag schlechte Karten. Wegen der Unsicherheit muss manchmal sogar der Wunsch nach eigenen Kindern vertagt werden“, kritisiert Maurer.   

Nach Angaben der gleichen Studie waren im zweiten Quartal des Jahres 2020 mehr als die Hälfte aller Arbeitsverträge der Altersgruppe bis 25 Jahren bundesweit befristet. Frauen sind häufiger von Befristungen betroffen als Männer, auch ein Migrationshintergrund wirkt sich negativ aus, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Bundesregierung soll gegen befristete Arbeitsplätze handeln

Die Bundesregierung müsse nun handeln und die im Koalitionsvertrag versprochene Eindämmung befristeter Jobs ohne Sachgrund auf den Weg bringen, fordert die IG BAU. Als Sachgrund gilt zum Beispiel eine Schwangerschaftsvertretung oder eine Probezeit.

Ein aktueller Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass sachgrundlose Befristungen künftig nur maximal 18 anstatt bisher 24 Monate andauern dürfen. In diesem Zeitraum kann der Vertrag nur noch einmal statt wie bisher dreimal verlängert werden. Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten sollen solche Verträge auf höchstens 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden.

Hamburg liegt neben NRW, Brandenburg, dem Saarland und dem Stadtstaat Berlin deutlich beim Befristungsanteil über dem bundesweiten Schnitt von 39 Prozent.

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