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  • Foto: picture alliance/dpa

Fall vor Gericht: Ehepaar lagerte tonnenweise Gift-Müll

Harburg –

Sie lagerten tonnenweise gefährlichen Müll. Und das ohne Genehmigung! Jetzt ist das Ehepaar Torsten und Henryka F. (beide Anfang 50) vom Amtsgericht Harburg verurteilt worden.

Tatort Nöldekestraße in Wilstorf. Immer wieder fuhren hier von Mitte 2016 bis Juni 2018 Transporter vor, um auf der vom Ehepaar F. angemieteten Fläche Giftmüll abzuladen. Asbest, Bitumen, Dämmstoffe – die Liste der gefährlichen Abfälle ist lang. Und die Gefahr für die Bevölkerung war groß.

Müllberg in Wilstorf: Gefahr für die Bevölkerung

Denn durch den unsachgemäßen Umgang mit den Abfällen hätten die giftigen Stoffe in die Natur gelangen und so zu einem Risiko für Mensch und Tier werden können. Der im Müll enthaltene Asbeststaub und die anderen Schadstoffe bergen ein Risiko für Lungen-, Rippen- und Bauchfellkrebs-Erkrankungen.

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Torsten und Henryka F. verfügten über keine Genehmigung für die Abfalllagerung. Aber sie kassierten Geld dafür! Schließlich wurden sie erwischt.

Vor Gericht ging es um folgende Mengen: Am 8. Dezember 2016 sollen sich insgesamt 70,4 Tonnen gefährliche Abfälle auf dem Grundstück des Ehepaars befunden haben. So beispielsweise zwei Müllberge mit etwa 100 nicht sachgerecht verpackten Big Bags mit Mineralfaser-Abfällen und zwei Container mit rund 20 Tonnen krebserregenden, asbesthaltigen Faser-Zementplatten. Dazu noch ein Container mit teerhaltigen Bitumenbahnen und ein weiterer Container mit etwa 24 Tonnen behandeltem Holz.

Und auch von März 2017 bis Dezember 2017 sollen die Angeklagten auf dem gemieteten Grundstück 2,77 Tonnen asbesthaltige Baustoffe und gesundheitsschädliche Dämm-Materialien gelagert haben. Ab Dezember 2017 bis Juni 2018 dann 14,97 Tonnen teerhaltige Dachpappen und 7,99 Tonnen Mineralwolle.

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Das Amtsgericht Harburg verurteilte die beiden Angeklagten im Alter von 53 und 50 Jahren wegen „unerlaubten Umgangs mit Abfällen und unerlaubtem Betreiben einer genehmigungspflichtigen Anlage“. Torsten F. erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Seine Ehefrau Henryka muss eine Geldstrafe von 1200 Euro zahlen. (ng/vd)

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