Ex-Minister Lindner und Ehefrau klagen gegen Baby-Cover der „Titanic“
Alles von der Kunstfreiheit gedeckt? Rund ein halbes Jahr nach einer Cover-Geschichte des Satiremagazins „Titanic“ zum „Baby-Glück“ im Hause Lindner gehen der frühere Finanzminister und seine Ehefrau gerichtlich dagegen vor. Christian Lindner und Franca Lehfeldt hätten am Landgericht Hamburg Klage auf Unterlassung gegen das Magazin eingereicht, sagte ihr Anwalt Christian Schertz der Deutschen Presse-Agentur. Auch ein Anwalt der „Titanic“ bestätigte die Klage.
Das Cover der Januar-Ausgabe des Satiremagazins zeigt den früheren FDP-Chef und seine Frau neben einer nach einem Ultraschallbild aussehenden Grafik, in die ein fallendes Liniendiagramm integriert wurde. Die Schlagzeile dazu lautete: „Baby-Glück im Eimer. Es wird ein Low Performer! Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von § 218“.
Klage war lange angekündigt
Damit spielt das Cover – das nach wie vor auf der Website des Magazins zu sehen ist – unter anderem auf die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche an.

Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen: Wut auf den „Boomer-Soli”: Die große Renten-Diskussion und was Leser und Experten zum Thema sagen
Kinder-Soldat im Rotlicht-Krieg: Wie Polizistensohn Mike F. (15) zum Attentäter wurde
Idyllisches Bergedorf: Teil zwei der Serie „Ferien in Hamburg”
Straße verscherbelt: Warum Anwohner jetzt Wegzoll fürchten
Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
20 Seiten Sport: Wie uns die DFB-Frauen bei der EM in der Schweiz begeistert haben
20 Seiten Plan7: Was, wann, wo? Von Theater über Bühne bis Konzerte: der Kultur-Überblick für August
Lindner und Lehfeldt hatten im April die Geburt ihres Kindes bekanntgegeben. Schon im März hatten sie die Klage angekündigt. Eine Bestätigung des Hamburger Gerichts für den Eingang der Klage war auf Nachfrage zunächst nicht zu erhalten.
Lindner-Anwalt: Cover nicht von Kunstfreiheit gedeckt
Schertz hatte Ende März gesagt, die Abbildung eines Fötus mit dem Zusatz „Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von § 218“ sei vor dem Hintergrund, dass seine Mandanten zum damaligen Zeitpunkt ein Kind erwarteten, von der Kunstfreiheit „offensichtlich in keiner Weise mehr gedeckt“.
Der Anwalt der „Titanic“, Jan Fortmeyer, sagte am Samstag: „Nach langjähriger und gefestigter Rechtsprechung untersteht Satire als Kunstgattung der grundrechtlich gewährleisteten Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. III des Grundgesetzes, die im Unterschied zur Meinungsfreiheit grundsätzlich schrankenfrei gewährleistet ist.“
Das könnte Sie auch interessieren: „White Tiger“: Polizei hatte ihn schon 2021 auf dem Schirm – und ließ ihn gehen
Schon bei der Klage-Ankündigung Lindners im März hatte sich die „Titanic“ unbeeindruckt gezeigt: „Dass Herr Lindner als werdender Vater überhaupt noch Zeit findet, Quatschmagazine zu lesen oder täglichen Kontakt mit seinem Anwalt zu halten, verwundert die gesamte Redaktion“, hieß es damals. (dpa)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.