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  • Foto: picture alliance / Revierfoto/Re

Es ging um Werbung: Hamburger Influencerin: Sieg vor Gericht

Müssen Influencer ihre Empfehlungen als Werbung kennzeichnen, auch wenn sie kein Geld dafür bekommen? Ein Wettbewerbsverband hatte die erfolgreiche Hamburger Lifestyle-Bloggerin Leonie Hanne („Ohhcouture„) verklagt. Jetzt hat das Hanseatische Oberlandesgericht sein Urteil gesprochen.

Wie die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts mitteilte, ging es konkret um drei unbezahlte Postings, die die Hamburgerin (2,3 Millionen Follower auf Instagram!) mit Hinweisen auf den Hersteller der gezeigten Produkte versehen hat. Der Verband verlangte auch ohne Bezahlung eine ausdrückliche Kennzeichnung als Werbung. 

Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die junge Frau, die auf ihrem Instagram-Kanal über die Themen Beauty, Mode, Lifestyle und Reisen berichtet, auch in Zukunft die genannten Beiträge nicht  kennzeichnen muss, weil ihren Followern ohnehin klar ist, dass sie Werbung macht.

Hamburger Influencerin: Marketing sei laut Gericht offensichtlich 

Bei einem für alle Nutzer zugänglichen Instagram-Account und professionell gestalteten Postings mit rund 50.000 likes sei jedem Verbraucher unmittelbar bewusst, dass es sich um Influencer-Marketing handele, so die Begründung des Gerichts: „Die Gefahr einer Irreführung oder eine Verwechslung mit privaten oder redaktionellen Inhalten“ sei „ausgeschlossen“. 

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Einigkeit besteht unter Juristen bei diesen Themen nicht: Das Oberlandesgericht in Braunschweig und das Kammergericht haben in ähnlichen Fällen anders entschieden. (maw)

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