Erst Intim-Tattoo, dann Vergewaltigung? Tätowierer aus Hamburg vor Gericht
Knie-Tattoo, Intim-Tattoo, Vergewaltigung: So steht es zumindest in der Anklage. Ein Tätowierer aus Barmbek soll sich an einer Kundin vergangen haben. Am Freitag startete der Prozess gegen einen 28-Jährigen am Landgericht am Sievekingplatz (Neustadt).
Der Körper übersät mit Tattoos, lässige Klamotten, vielleicht noch ein paar Ringe im Ohr. So stellen sich die meisten wohl einen Tätowierer vor. Der Angeklagte bricht mit diesem Bild: Er trägt braune Hosen, einen schwarzen Rollkragenpullover, dazu Sakko. Nur an seinen Fingern hat er ein filigranes Tattoo. Seine Bewegungen sind unsicher. Er wartet vor dem Verhandlungszimmer im Landgericht Hamburg auf seine Verteidigerin.
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Knie-Tattoo, Intim-Tattoo, Vergewaltigung: So steht es zumindest in der Anklage. Ein Tätowierer aus Barmbek soll sich an einer Kundin vergangen haben. Am Freitag startete der Prozess gegen Farhad P. (28, Name geändert) am Landgericht am Sievekingplatz (Neustadt).
Der Körper übersät mit Tattoos, lässige Klamotten, vielleicht noch ein paar Ringe im Ohr. So stellen sich die meisten wohl einen Tätowierer vor. Farhad P. (28) bricht mit diesem Bild: Er trägt braune Hosen, einen schwarzen Rollkragenpullover, dazu Sakko. Nur an seinen Fingern hat er ein filigranes Tattoo. Seine Bewegungen sind unsicher. Er wartet vor dem Verhandlungszimmer im Landgericht Hamburg auf seine Verteidigerin.
Hamburg: Tätowierer soll Kundin missbraucht haben – Prozessbeginn
Doch sie erscheint nicht – Corona-Erkrankung. Ein anderer Strafverteidiger wird organisiert. Er soll dem Tätowierer beistehen, während die Anklage verlesen wird.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am 15. Juni 2020 dem mutmaßlichen Opfer zunächst wie vereinbart ein Tattoo am Knie nachgestochen haben. Daraufhin habe er sie jedoch zu einem weiteren Tattoo im Intimbereich überredet. Die Frau soll sich daraufhin wie angewiesen bis auf den Slip entkleidet haben. Doch das reichte dem Angeklagten laut Anklage nicht, sie sollte auch ihre Unterwäsche ausziehen.
Der Angeklagte habe daraufhin angesetzt, das Tattoo an der Innenseite ihrer Oberschenkel, auf Höhe der äußeren Schamlippen zu stechen. Plötzlich sei er mit Zeige- und Mittelfinger in sie eingedrungen. Die Geschädigte habe daraufhin seine Hand weggeschlagen und sich auch verbal gewehrt. Doch er wiederholte laut Anklage den Übergriff. Erst nachdem sie sich weiter wehrte, ließ er von ihr ab.
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Ohne seine Verteidigung wollte sich Farhad P. nicht zu den Vorwürfen äußern. Der Prozess wird fortgesetzt.