Erleichterung beim Anwohnerparken: Diese Viertel sind betroffen
Wer in einem Bewohnerparkgebiet wohnt, kennt es vielleicht: Die Parkplätze in der eigenen Zone sind schon belegt, doch eine Straße weiter müsste man fürs Parken draufzahlen – denn hier gilt der eigene Parkausweis nicht mehr. In Hamburg gibt es dafür eine Lösung. Wie die funktioniert und wer davon profitiert.
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Wer in einem Bewohnerparkgebiet wohnt, kennt es vielleicht: Die Parkplätze in der eigenen Zone sind schon belegt, doch eine Straße weiter müsste man fürs Parken draufzahlen – denn hier gilt der eigene Parkausweis nicht mehr. In Hamburg gibt es dafür eine Lösung. Wie die funktioniert und wer davon profitiert.
Eigentlich soll Bewohnerparken das Parken für Anwohner leichter machen, doch in der Realität kann das ganz anders aussehen. Denn die Zuschnitte der Parkzonen passen nicht immer zum Alltag der Menschen.
Hamburg: Das steckt hinter den „Überlappungszonen”
Beispiel: Der Hegestieg in Eppendorf. Die Straße war dem Gebiet N107 zugeordnet, ist aber vom Großteil der Zone durch die beiden Hauptstraßen Eppendorfer Landstraße und Eppendorfer Baum getrennt. Anstatt in den direkt benachbarten Straßen der Zone N106 parken zu dürfen, mussten Anwohner umständliche Wege in Kauf nehmen.
Sie beschwerten sich – und setzten sich durch: Die Anwohner dürfen seit März auch in einigen Straßen der N106-Zone parken. Seit 2022 hat die Verkehrsbehörde nun schon rund 40 dieser sogenannten Überlappungszonen eingerichtet. Das sind Bereiche, in denen zwei Parkausweise gelten und so Anwohner aus zwei verschiedenen Gebieten parken können. An der Gebühr ändert sich nichts.
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„Überlappungszonen erhöhen die Flexibilität für die Menschen in den Bewohnerparkgebieten”, sagt ein Sprecher der Verkehrsbehörde der MOPO. „Dies führt in der Praxis dazu, dass die Menschen noch schneller einen Parkplatz in Wohnungsnähe finden können und gleichzeitig sich der Parkdruck gleichmäßiger verteilt.” Das sorge auch für weniger Parksuchverkehr und mehr Sicherheit.
Wo die Überlappungen entstehen, entscheidet die Behörde im Austausch mit Anwohnern und Interessensverbänden, etwa beim „Runden Tisch Parkraummanagement”, und auf Basis einer Analyse vor Ort.
Parken in Hamburg: Hier gilt die Vereinfachung
Seit Mitte Oktober gibt es nun auch eine Überlappung im Generalsviertel in Hoheluft-West. Hier können Anwohner mit Parkausweis für die Zone E308 auch am Kaiser-Friedrich-Ufer zwischen Bogenstraße und der U-Bahnstation Hoheluftbrücke parken und Anwohner mit einem E309-Ausweis zwischen dem Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer und Bogenstraße. Ebenfalls seit Oktober gelten Überlappungen auch an der Fruchtallee zwischen der U-Bahn Christuskirche und Doormannsweg und an der Gustav-Falke-Straße in Eimsbüttel.
Betroffene Bewohnerparkzonen | Straße |
E305/E306 | Klosterstern |
E305/E306 | Rothenbaumchaussee zw. Oberstraße, Klosterstern |
E304/E307 | Rothenbaumchaussee zw. Hallerstraße, Oberstraße |
E311/E313 | Heußweg zw. B5, Osterstraße |
E313/E312 | Methfesselstraße zw. Paciusweg, Osterstraße |
E313/E310 | Methfessel zw. Eidelst. Weg, Müggenkampstraße |
E314/E313 | Steenwisch |
E302/E301 | Rothenbaumchaussee zw. Hallstraße, Johnsallee |
E303/E301 | Moorweidenstraße zw. Grindelallee, Schlüterstraße |
E302/E301 | Binderstraße zw. Rothenbaumch., Feldbrunnenstraße |
N108/N107 | Frickestraße zw. B5, Martinistraße |
N106/N107 | Isekai zw. Iseplatz, Geffckenstraße |
N106/N107 | Hegestraße zwischen Haynstraße, Iseplatz |
E305/N106 | Isestraße zwischen Grindelberg, Jungfrauenthal |
N108/N107 | Frickestraße zwischen Schedestraße, Martinistraße |
E316/N108 | Münsterstraße |
E316/N108 | Lütt Süderfeld |
E316/N108 | Lottestraße |
N111/N110 | Uhlenhorster Weg zwischen Hofweg, Schrötteringksweg |
N110/N111 | Uhlenhorster Weg zwischen Hofweg und Schöne Aussicht inkl. Stichstraße Schöne Aussicht |
N110/N111 | Karlstraße zwischen Hofweg und Herbert-Weichmann-Straße inkl. Marienterrasse |
N110/N111 | Fährhausstraße und Am Langenzug zwischen Hofweg und Herbert-Weichmann-Straße |
N110/N111 | Herbert-Weichmann-Straße zwischen Langenzugbrücke und Fährhausstraße |
N112/N113 | Mühlendamm/Kuhmühle zwischen Uhlandstraße und Schröderstraße/ Wandsbeker Stieg |
N113/N112 | Uhlandstraße zwischen Kuhmühle und Lessingstraße |
A100/M107 | Lagerstraße |
M107/A100 | Lagerstraße |
AE102/A100 | Altonaer Straße |
E308/AE103 | Kaiser-Friedrich-Ufer zwischen U-Hoheluftbrücke und Bogenstraße |
E308/AE103 | Kaiser-Friedrich-Ufer zwischen Bogenstraße und Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer |
AE100/E311 | Fruchtallee zwischen Heußweg und Doormannsweg |
AE100/AE102 | Doormannsweg zwischen Eimsbütteler Chaussee und Fruchtallee |
AE100/AE101 | Doormannsweg |
AE100/AE101 | Alsenstraße |
AE101/AE100 | Doormannsweg |
AE101/AE100 | Alsenstraße |
AE102/AE103 | Fruchtallee zwischen U-Christuskirche und Doormannsweg |
AE102/AE103 | Schäferkampsallee |
AE102/AE101 | Eimsbütteler Chaussee |
AE102/AE101 | Schulterblatt (zwischen Nagels Allee und Altonaer Straße) |
AE102/AE103 | Gustav-Falke-Straße |
Aber warum macht man die Parkgebiete nicht einfach größer? Das liegt nicht in der Hand der Hamburger Verkehrsbehörde, denn die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt die Gebietsgröße mit 1000 mal 1000 Metern verbindlich vor. Hamburg setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dabei flexibler zu werden.
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Unterdessen bringt sich Hamburg auf Bundesebene auch für das sogenannte Quartiersparken ein. Damit würden auch Handwerker oder Mitarbeiter ansässiger Betriebe in den Zonen parken dürfen – derzeit geht das nur mit Ausnahmegenehmigungen für Schichtarbeiter. In der Vergangenheit hatte das für Zündstoff gesorgt. Ende September verbuchte eine Initiative aus Hamburg und Nordrhein-Westfalen einen Erfolg: Der Bundesrat hat zugestimmt. Nun liegt der Ball beim Bundestag.