• Nach einem Gerichtsurteil dürfen Maskenverweigerer nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden.
  • Foto: picture alliance/dpa

Erfolg für Verweigerer: Gericht: Schüler müssen auch ohne Maske unterrichtet werden

Erfolg für einen Hamburger Schüler, der ohne Maske in den Unterricht kommen will: Das Oberverwaltungsgericht hat den von der Stadtteilschule verhängten Unterrichtsausschluss als unrechtmäßig aufgehoben (AZ 1 Bs237/20).

Hamburgs oberste Verwaltungsrichter bestätigen zwar die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht an Schulen, gleichzeitig stellen sie aber fest, dass es im Fall eines Masken-Verweigeres keine Rechtsgrundlage für einen „auf unbestimmte Zeit andauernden Unterrichtsausschluss“ gibt.

Erfolg für Masken-Verweigerer in Hamburg: Konsequenzen an Schulen

Heißt: Wenn in Hamburg irgendwann einmal wieder ein regulärer Präsenzunterricht stattfindet, hat die Stadt derzeit keine Handhabe, um Kinder ohne Maske auszuschließen. Schülerinnen und Schüler müssen nach dem Urteil auch ohne Mund-Nasen-Schutz in die Schule gelassen und unterrichtet werden.

Alles zu Corona in Hamburg in unserem Newsticker

In der ersten Instanz hatten der Schüler und seine Eltern noch verloren. Das Verwaltungsgericht hatte geurteilt, dass die Maskenpflicht zum Schutz des Lebens höher einzustufen sei als das Interesse des Schülers, ohne Maske im Klassenzimmer zu sitzen. Das Oberverwaltungsgericht sah das anders.

Die Entscheidung ist unanfechtbar. Wenn Hamburg die Maskenpflicht also auch mit Unterrichtsverweisen durchsetzen will, muss eine solche Strafe entweder im Coronavirus-Eindämmungsverordnung oder im Schulgesetz eingefügt werden. Was Eltern vermutlich erneut gerichtlich überprüfen lassen würden.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp