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  • Der 14-Jährige ist in einem der Gebäude des Kinder- und Jugendnotdienstes untergebracht.
  • Foto: CityNewsTV

Erst 14 Jahre alt: Polizei überwacht Hamburgs „gefährlichste“ Person

Er saß wegen eines versuchten Tötungsdelikts in U-Haft, soll Passanten nach Kindesentführungen befragt und Abbildungen von Kindern abgeleckt haben. Ein 14-Jähriger gilt bei den Sicherheitsbehörden derzeit als gefährlichste Person Hamburgs. Er braucht psychologische Betreuung – und steht unter Beobachtung der Polizei.

Die Polizei hält den Jungen für „brandgefährlich“. Laut eines Gutachtens, das während der Haft erstellt wurde, soll er Gewaltfantasien vor allem Kindern gegenüber haben. Außerdem sei er beobachtet worden, wie er sich an Planschbecken mit nacktbadenden Kindern aufhielt und in Supermärkten Waren mit Abbildungen von ihnen ableckte.

Hamburg: Polizei überwacht 14-Jährigen

Die Behörden tun sich schwer, eine passende Einrichtung für den 14-Jährigen zu finden. Derzeit ist er bei einem Kinder- und Jugendnotdienst untergebracht. Die Polizei observiert den Jugendlichen rund um die Uhr, wie die Sicherheitsbehörden am Dienstag mitteilten.

Der Jugendliche war am 7. Juni nach einem Freispruch in einem Strafprozess aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Gegen das Urteil des Landgerichts legte die Staatsanwaltschaft am 8. Juni Revision ein, wie eine Sprecherin der Behörde mitteilte. Die Anklage gegen den 14-Jährigen lautete nach Angaben eines Gerichtssprechers auf versuchten Totschlag.

Wie das „Abendblatt“ berichtete, war dem Jungen vorgeworfen worden, einen Gleichaltrigen an einen Baum gefesselt, mit Folie umwickelt und stranguliert zu haben. Das Gericht habe die Angaben des Hauptbelastungszeugen für nicht glaubwürdig gehalten. In der Haft soll der 14-jährige Angeklagte mehrfach mit Körperverletzungen aufgefallen sein.

Sozialbehörde beruft sich auf Datenschutz

Nun beschäftigen sich mehrere Hamburger Behörden mit dem Jugendlichen. Auf einer turnusgemäßen Sitzung der Staatsräte für Soziales, Schule, Justiz und Inneres sei über ein sogenanntes Obachtverfahren nach dem Konzept „Handeln gegen Jugendgewalt“ gesprochen worden, teilte der Sprecher der Sozialbehörde, Wolfgang Arnhold, am Dienstag mit.

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Und weiter: Dabei sei es am Montag besonders um die aktuell erforderliche Betreuungssituation des 14-Jährigen gegangen. Zu Einzelheiten wollte sich die Behörde unter Berufung auf den Sozialdatenschutz nicht äußern – auch nicht auf direkte Nachfrage der MOPO am Mittwoch. (dpa/vd)

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