„Er hat wie ein Nazi geredet“ – Mann bedroht Atheisten mit Fahrradkette
Ahmet M. (54) steht vor Gericht, weil er einen Mann (61) als „Ungläubigen“ bezeichnet, ihn bedroht, verletzt und sein Auto beschädigt haben soll. Er behauptet: Der Geschädigte habe ihm gesagt, er solle Deutsch reden. Das Gericht kommt zu einem überraschenden Urteil.
Ahmet M. (54) steht vor Gericht, weil er einen Mann (61) als „Ungläubigen“ bezeichnet, ihn bedroht, verletzt und sein Auto beschädigt haben soll. Er behauptet: Der Geschädigte habe ihm gesagt, er solle Deutsch reden. Das Gericht kommt zu einem überraschenden Urteil.
Unruhig sitzt Ahmet M. (Name geändert) am Donnerstagfrüh im Bergedorfer Amtsgericht. „Du Ungläubiger“ soll er den 61-jährigen Nebenkläger genannt haben. Dabei sei der gebürtige Türke „kein radikaler Islamist“, wie seine Verteidigung klarstellt. „So etwas würde ich niemals sagen“, sagt Ahmet M. selbst.
„Er hat wie ein Nazi geredet“
M. wohnt in Bergedorf, wo er sich am 27. August 2021 mit einem den Behörden unbekannten Mann am Neuen Weg unterhielt. Dort ging der später Geschädigte an den beiden vorbei zu seinem Auto. Sie redeten in einer Fremdsprache miteinander, woraufhin der 61-jährige Hamburger im Vorbeigehen „Hier wird Deutsch gesprochen“ gesagt haben soll. „Er hat wie ein Nazi geredet“, sagt Ahmet M. empört im Verhandlungssaal.
Auch der 61-Jährige sagt aus. Einer der beiden Männer habe ihm nach seinem Spruch die Worte „Du Ungläubiger“ hinterhergerufen, woraufhin er entgegnet habe, dass er Atheist sei und sich von dem Wort nicht angegriffen fühle. „Als ich das gesagt habe, sind die beiden Herren emotional explodiert und mir hinterhergelaufen. Ich habe mich schnell ins Auto gesetzt und die Türen verriegelt“, sagt er.
Es entstand ein Schaden am Auto in Höhe von 1260 Euro
M. habe von außen gegen den Pkw getreten und gespuckt, so der 61-Jährige. Er sei ausgestiegen, zurückgewichen und habe sich schließlich gegen M. zur Wehr gesetzt, der laut Aussage eines Zeugen eine Fahrradkette geschwungen haben soll. Zeitgleich habe sein Begleiter auf die Motorhaube und die Scheinwerfer des Autos eingeprügelt. Dabei entstand ein Schaden von rund 1260 Euro.
Als der Randalierer zu fliehen versuchte, wollte er ihn aufhalten, so der 61-Jährige. Bei der Rangelei gingen beide zu Boden, der Nebenkläger erlitt leichte Verletzungen am Arm und Bein. Später konnten sowohl der Angeklagte als auch sein unbekannter Begleiter fliehen.
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Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Ahmet M. selbst nicht direkt das Auto beschädigt habe und nicht für die Verletzungen des Geschädigten verantwortlich war. Außerdem konnte nicht endgültig geklärt werden, welcher der Männer „Du Ungläubiger!“ gerufen hat. Deswegen wurde der 54-Jährige nur wegen Bedrohung schuldig gesprochen. Er muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen, der provozierende Spruch des 61-Jährigen wurde als strafmildernd gewertet.