• Nach fast zehn Jahren sollen die Eltern das Trampolin nun entfernen.
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Eltern sind entsetzt: Vermieter knallhart: Dieses Spielgerät muss nach zehn Jahren weg!

Rotherbaum –

Kein Sport, keine Ausflüge, Ausgangsbeschränkung und Kontaktverbote. Die Corona-Pandemie verlangt nicht nur den Erwachsenen alles ab. Auch die Kinder in Hamburg leiden zunehmend darunter. In Rotherbaum verlangt nun ein Vermieter den Abbau eines einst von Eltern aufgestellten Spielgeräts. Fast zehn Jahre hatte es keinen gestört.

Die Wohnanlage am Grindelberg liegt Idyllisch. Inmitten ein großer begrünter Hof. Ein Paradies für Eltern und Kinder. „Früher lebten hier weniger Familien mit Kindern. Das änderte sich im Laufe der letzten Jahre. Immer mehr zogen zu“, so ein Mieter zur MOPO.

In Hamburg: Vermieter verlangt nach 10 Jahren Abbau von Spielgerät

Vor gut zehn Jahren taten sich einige Elternpaare zusammen, schafften ein großes Trampolin an und stellten es auf den Hof – natürlich sehr zur Freude der dort wohnenden Kinder.

Dieses Schreiben schickte der Vermieter an seine Mieter.

Dieses Schreiben schickte der Vermieter an seine Mieter.

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Privat/Hfr

Auch für die Sicherheit sorgten die Eltern. Mehrfach im Jahr inspizierten sie das Spielgerät und reparierten schadhafte Stellen. Mit Beginn der Corona-Pandemie und deren Beschränkungen im vergangenen Jahr war das Trampolin mit eine willkommene Abwechslung.

„Parkbesuche oder Ausflüge waren nicht mehr möglich“, erklärt der Mieter weiter. „Das Trampolin war alles, was den Kindern blieb.“

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Damit soll nun Schluss sein. In einem Rundschreiben vom 31. März (liegt der MOPO vor) forderte der Vermieter den sofortigen Abbau. Grund: Lärmbelästigung und der Vorwurf, dass die Eltern die Aufsichtspflicht vernachlässigen würden. Auf ein Antwortschreiben der Eltern mit dem Hinweis, dass das Trampolin und die spielenden Kinder seit zehn Jahren niemanden gestört hat, reagierte der Vermieter barsch.

In einem weiteren Schreiben vom 9. April drohte er, dass der Hausmeister damit beauftragt wurde, das Spielgerät zu demontieren, falls die Eltern der Anordnung des Vermieters weiterhin nicht nachkommen. „Das darf er nicht“, sagt Siegmund Schüchler vom Mieterverein zu Hamburg. Demnach sei es dem Vermieter verboten, Eigemacht auszuüben. Erst recht nicht, wenn er es über einen so langen Zeitraum geduldet hat. Ihm bliebe nur der Klageweg, so Schüchler.

Ärger mit dem Vermieter: So nehmen Kinder ihn wahr

Von der MOPO kontaktiert, gab sich der Vermieter dann gesprächsbereit. „Wir setzen uns mit den Mietern zusammen und werden eine Lösung finden“, sagte er. Sein Vorschlag ist, das Trampolin auf einen Bereich des Hofes umzustellen, wo der Lärm der spielenden Kinder nicht so hoch wahrnehmbar ist.

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Dr. Meike Gresch ist Chefärztin der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Asklepios Klinikum Harburg.

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Asklepios

Wie Kinder die zunehmenden Einschränkungen und Verbote wahrnehmen, erklärte Dr. Meike Gresch, Chefärztin der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Asklepios Klinikum Harburg der MOPO: Demnach nehmen die Kinder deutlich wahr, dass Veränderungen stattfinden. „Häufig empfinden die Kinder die Medienberichterstattung und die Erzählungen der Erwachsenen als tendenziell bedrohlich“, sagt die Medizinerin. Die Veränderung der Freizeitgestaltung verunsichere die Kinder und könne gegebenenfalls auch Konflikte im Familienkreis verschärfen.

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