Eltern gewinnen vor Gericht: Fällt jetzt die Corona-Testpflicht an Schulen?
Ein Hamburger Elternverband fordert ein sofortiges Ende der Corona-Testpflicht für Schüler und Schülerinnen. Das Verwaltungsgericht hat zwei klagenden Elternpaaren in einem Eilverfahren bereits Recht gegeben. Fällt die Testpflicht jetzt? Was die Schulbehörde sagt: Lesen Sie mehr mit MOPO+ – jetzt vier Wochen lang für nur 99 Cent testen!
Der Hamburger Elternverband „Initiative Familie“ fordert ein sofortiges Ende der Corona-Testpflicht für Schüler und Schülerinnen. Das Verwaltungsgericht hat zwei klagenden Elternpaaren in einem Eilverfahren bereits Recht gegeben. Die Schulbehörde allerdings tut sich schwer.
Während die Maskenpflicht in Hamburgs Klassenzimmern Anfang Mai aufgehoben wurde, hält der Senat an den obligatorischen Schnelltests pro bisher fest. Alle Kinder und Jugendlichen werden zwei Mal pro Woche getestet, auch die Geimpften und Genesenen, auch die ohne Symptome.
Dabei hatten zwei Elternpaare in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen Masken- und Testpflicht geklagt und Recht bekommen: Die Testpflicht für geimpfte und genesene Kinder sei ein „unverhältnismäßiger Eingriff“, so die Richter. Es sei nicht zu verstehen, warum geimpfte Erwachsene an Schulen laut „Muster-Hygieneplan“ der Schulbehörde nicht zu Test verpflichtet sind, die Schülerinnen und Schüler aber schon: „Die Testpflicht und die Maskenpflicht stellten Eingriffe in das Recht der Antragsteller auf schulische Bildung dar.“ Die hohen rechtlichen Hürden für solche Eingriffe seien in diesem Fall nicht erfüllt.
Verwaltungsgericht hebt Testpflicht für Kläger auf
Wie immer bei Entscheidungen des Hamburger Verwaltungsgerichts gilt der Richterspruch nur für die beiden Kläger, deren Kinder nun nicht mehr an den Tests teilnehmen müssen.
Die „Initiative Familie“, die die Ziele der Kläger unterstützt, fordert nun, alle Kinder zu befreien: „Abgesehen davon, dass die Tests einen körperlichen Eingriff darstellen, verhindern sie insbesondere, dass Kinder und Jugendliche einen normalen, von psychischen Belastungen freien Schulalltag erleben können“, so Ini-Sprecherin Kathrin Tiesen auf MOPO-Nachfrage. Die Tests seien außerdem eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung „im Vergleich zu Erwachsenen, die unabhängig von ihrem Impfstatus mittlerweile wieder einen weitgehend normalen Alltag genießen.“
Hamburg setze mit der Testpflicht „die europaweit einzigartige Beeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie fort.“ Mehrere Eltern würden bereits weitere Eilanträge vorbereiten: „Der Hamburger Senat und die Schulbehörde dürfen diese Entscheidung nicht ignorieren, das grenzt an Willkür und Rechtsbeugung.“
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Die Schulbehörde könnte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen – oder sich der Einschätzung der Ersten Instanz beugen und die verpflichtenden Schnelltests an Schulen beenden. Die Behörde zögert. Auf MOPO-Nachfrage teilt Behördensprecher Peter Albrecht mit: „Ob es aufgrund des Verwaltungsgerichtsbeschlusses zu einer Anpassung in Hinblick auf die Testpflicht kommen wird, wird derzeit noch rechtlich bewertet. Bis Ende der Woche werden wir uns dazu verhalten und natürlich auch die Schulen entsprechend informieren.“
Landesschulrat Thorsten Altenburg-Hack wird im Abendblatt außerdem mit der Aussage zitiert, dass die Behörde abwarten wolle, ob weitere Eltern gegen die Testpflicht vor Gericht ziehen.