Hamburgerin sauer: „Man will mir das Dach überm Kopf wegreißen!“
Zoff in Eimsbüttel: Die Mieterin einer Wohnung wurde nur einen Tag bevor die Handwerker kamen, darüber informiert, dass ihre Wohnzimmerwand und -decke aufgerissen werden. Sie hatte keine Möglichkeit mehr, sich eine Bleibe zu suchen. Ihre Vermieterin sieht darin kein Problem.
Zwei Zimmer, 78 Quadratmeter, 1300 Euro Miete warm. Das ist auch in Eimsbüttel ein stolzer Preis. Zumal Mieterin Sandra R. schon seit 14 Jahren in der Dachgeschosswohnung wohnt. Und zumal sich die Wohnung in einem erbärmlichen Zustand befindet. Nach Einschätzung des Mietervereins zu Hamburg ist die Wohnung unbewohnbar.
Nun hat die Auseinandersetzung einen neuen Höhepunkt erreicht.
Zoff im schönen Eimsbüttel: Die Mieterin einer Wohnung in der Kielortallee wurde nur einen Tag bevor die Handwerker kamen, darüber informiert, dass ihre Wohnzimmerwand und -decke aufgerissen werden. Sie hatte keine Möglichkeit mehr, sich eine Bleibe zu suchen. Ihre Vermieterin sieht darin kein Problem.
Zwei Zimmer, 78 Quadratmeter, 1300 Euro Miete warm. Das ist auch in Eimsbüttel ein stolzer Preis. Zumal Mieterin Sandra R. schon seit 14 Jahren in der Dachgeschosswohnung an der Kielortallee wohnt. Und zumal sich die Wohnung in einem erbärmlichen Zustand befindet.
Katastrophaler Zustand: Mieterverein hält die Wohnung für unbewohnbar
Im Schlafzimmer prangt ein großer, hässlicher Fleck an der Decke, der von einem Wasserschaden zeugt. Die Fensterrahmen im Wohnzimmer sind seit einem Regeneinbruch vor drei Jahren aufgequollen und undicht. Der Balkon schon lange nicht mehr betretbar, durch Löcher kann man nach unten auf die Straße blicken. Im Badezimmer schimmelt es.

Doch das Schlimmste sind die regelmäßigen Erschütterungen, die jedesmal durch die Wohnung jagen, wenn jemand den Aufzug im Treppenhaus benutzt. Die Tür zum Maschinenraum des Fahrstuhls befindet sich in der Wohnung von Frau R., was gegen die TÜV-Vorschriften verstößt. Nach Einschätzung des Mietervereins zu Hamburg ist die Wohnung unbewohnbar.
Eigentümerin lebt in Schweden und will ihre Mieterin per Eigenbedarfsklage loswerden
Sandra R. befindet sich angesichts dieser Mängel seit Jahren in einem Rechtsstreit mit ihrer Vermieterin. Es geht um die Schäden, um Nebenkostenabrechnungen, um Erstattungskosten für Schäden nach einem Brand im Maschinenraum. Zuletzt versuchte die Eigentümerin, die in Schweden lebt, Sandra R. per Eigenbedarfsklage loszuwerden. Bisher ohne Erfolg.
Nun hat die Auseinandersetzung einen neuen Höhepunkt erreicht. Nur einen Tag bevor Handwerker an ihrer Tür klingelten, erfuhr Sandra R. von ihrer Vermieterin, dass ihr die Wände aufgerissen würden.
Bei Einbau einer Staubschutzwand wäre die Wohnung dunkel und nicht mehr kälte-isoliert
„Hallo“, hieß es da lapidar in einer E-Mail von der Eigentümerin vom 4. April, die der MOPO vorliegt. „Morgen soll das Gerüst für die Gaubensanierung und die Erneuerung der Balkone aufgestellt werden.“ Die Arbeiten würden etwa vier Wochen dauern. Lediglich der Gaubenbereich sei nicht benutzbar.

Sandra R. ist fassungslos. Denn der „Gaubenbereich“ – das ist ihr Wohnzimmer. Dort steht ihr Sofa. Dort ist ihr zentraler Lebensbereich. Zwar soll der Bereich durch eine Staubschutzwand abgetrennt werden vom übrigen Wohnbereich. Doch wie soll man bei Temperaturen von nachts Null bis sieben Grad hinter einer Holzwand leben, die zudem das gesamte Licht aus der Wohnung nimmt?
Sandra R. hatte keine Zeit mehr, sich eine andere Bleibe zu suchen
„Wieso wurde ich nicht frühzeitig informiert? Dann hätte ich mir für die Zeit eine andere Bleibe suchen können?“, fragt Sandra R..
Auf MOPO-Nachfrage erklärte die Eigentümerin knapp: „Sobald der Zeitpunkt der Gerüstaufstellung bekannt war, wurden die Mieter informiert.“ Was sie wohl meint, ist ein Aushang der Hausverwaltung, der am 22. März im Treppenhaus aufgehängt wurde. Der allerdings informierte lediglich über das Gerüst und nicht über den tiefgreifenden Eingriff in die Wohnung von Frau R.
Die Hausverwaltung fühlt sich auch nicht zuständig für die Informationsweitergabe an Sandra R.: „Frau L. hat uns nicht mit der Verwaltung der Wohnung beauftragt. Die Kommunikation muss die Eigentümerin selbst vornehmen“, so der Hausverwalter zur MOPO.
Eigentümerin behauptet, nichts von Schäden in der Wohnung zu wissen
Möglicherweise hat die schwierige Kommunikation etwas mit dem Auslandsleben der Eigentümerin zu tun. Gegenüber der MOPO erklärte die Frau, sie wisse gar nichts von Schäden in der Wohnung. Sandra R. habe sich schon seit sechs Jahren nicht mehr bei ihr gemeldet.
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Laut Hausverwaltung war Eigentümerin zumindest bei der Eigentümerversammlung Ende Februar, auf der die Sanierung beschlossen wurde, anwesend und hätte somit die Möglichkeit gehabt, ihre Mieterin rechtzeitig zu informieren.
Mieterverein: „Hier war die Illegalität schneller als das Recht“
Ralf Bosse vom Mieterverein, der Sandra R. unterstützt, ist sicher: „Die Eigentümerin macht sich absichtlich rar, um nicht greifbar zu sein.“ Angesichts der sich überschlagenden Ereignisse gebe es keine Möglichkeit mehr, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. „Hier war die Illegalität schneller als das Recht“, so Bosse.
Sandra R. vermutet, dass ihre Vermieterin sie nur mürbe machen will, damit sie die Wohnung leer besser verkaufen kann. „Eigenbedarfsklage? Die wohnen in Stockholm! Der Sohn ist 16. Es kann mir doch keiner erzählen, dass die in eine Zwei-Zimmer-Wohnung ziehen!“ R. will sich nicht einschüchtern lassen: „Jetzt erst recht nicht mehr!“