x
x
x
Trotz Verbot haben sich am Samstag Gegner der Corona-Maßnahmen vor der Hamburger Kunsthalle und auf umliegenden Straßen versammelt.
  • Trotz eines Verbots haben sich am Samstag (15.1.) Gegner der Corona-Maßnahmen vor der Hamburger Kunsthalle und auf umliegenden Straßen versammelt.
  • Foto: picture alliance/dpa

Eilantrag gegen Demo-Verbot in Hamburg: So hat das Gericht entschieden

Die für Samstag angekündigte Demo in Hamburg gegen die Corona-Maßnahmen bleibt verboten. Ein Eilantrag der Anmelder gegen das Verbot ist am Freitag vom Hamburger Verwaltungsgericht abgelehnt worden. In der Begründung heißt es, dass es sich um eine notwendige Schutzmaßnahme handelt.

Die Hamburger Polizei hatte die angemeldete Demonstration von 11.000 Corona-Maßnahmen-Gegnern schon am Donnerstag verboten. Grund seien wie schon bei einer Demo vor zwei Wochen Infektionsschutzgründe, sagte Polizeisprecher Holger Vehren.

Hamburg: Demo gegen Corona-Maßnahmen verboten

Der Anmelder – ein Verein – habe die Demo unter das Motto „Gegen die Maskenpflicht und sonstige Corona-Maßnahmen“ gestellt und deutlich gemacht, dass er den Demonstrationszug rund um die Binnenalster nur ohne Masken abhalten wolle. Er habe sich in Gesprächen auch nicht kooperationsbereit gezeigt.


Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Der Anmelder wollte sich mit dem Verbot nicht abfinden und stellte einen Eilantrag beim Hamburger Verwaltungsgericht. Der wurde nun abgelehnt: Nach Auffassung des Gerichts ist das Verbot eine notwendige Schutzmaßnahme, die weiterhin angewendet werden dürfe, obwohl der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht verlängert habe, teilte das Gericht mit. Insofern sei die vollständige Untersagung der Versammlung verhältnismäßig „ermessensfehlerfrei und insbesondere verhältnismäßig“.

Großdemo in Hamburg wegen Infektionsschutz verboten

Vor zwei Wochen war bereits eine Großdemonstration von Gegnerinnen und Gegnern der Impf- und Corona-Maßnahmen, zu der bis zu 15.000 Menschen in der Innenstadt erwartet wurden, aus Infektionsschutzgründen verboten worden. Die Untersagung war vom Verwaltungsgericht bestätigt worden. Trotz des Verbots hatten sich rund 3000 Impfgegner größtenteils ohne Masken und Abstand rund um die Kunsthalle versammelt. Als sie sich weigerten, den Platz zu räumen, drängte die Polizei die Demonstranten teils mit körperlicher Gewalt ab; vereinzelt kam es zu Handgreiflichkeiten.

Das könnte Sie auch interessieren: „Total bescheuert“: Das sagen Hamburger zur Anti-Corona-Demo

Die nun ebenfalls verbotene Demo sollte zur gleichen Zeit und vom selben Startpunkt aus auf ähnlicher Route verlaufen wie die vorherige. Obwohl es sich um einen anderen Anmelder handele, habe die Polizei die Versammlung als Ersatzveranstaltung eingestuft, sagte Vehren. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Antragsteller Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. (abu)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp