„Enteignung, Willkür“: Hunderte Häuser plötzlich ein Denkmal – Bewohner schockiert
Die Eigentümer der Siedlung Hamburg-Bau in Poppenbüttel sind auf Zinne: Per Brief hatte ihnen die Stadt mitgeteilt, dass alle 221 Privathäuser unter Denkmalschutz gestellt wurden. Die Verpflichtungen und Gebühren, die damit einhergehen, bereiten den Besitzern Sorge. Einige sprechen gar von „Enteignung“. Wovon sie sich nun Hilfe erhoffen.
Die Eigentümer der Siedlung Hamburg-Bau in Poppenbüttel sind auf Zinne: Per Brief hatte ihnen die Stadt mitgeteilt, dass alle 221 Privathäuser unter Denkmalschutz gestellt wurden. Die Verpflichtungen und Gebühren, die damit einhergehen, bereiten den Besitzern Sorge. Einige sprechen gar von „Enteignung“. Wovon sie sich nun Hilfe erhoffen.
Rund 100 Eigentümer machten ihrem Ärger bei einer Gesprächsrunde des Kreisverbands Luft. „Wir haben nichts davon, dass unser Haus unter Denkmalschutz steht“, sagt Angela Zill (57). Der Brief der Stadt traf sie im September 2022 völlig unerwartet.
Siedlung aus den 1970ern unter Denkmalschutz
Die Siedlung Hamburg-Bau wurde ab 1975 in Poppenbüttel errichtet. Im Rahmen eines Förderprogramms für Einfamilienhäuser sollte die zunehmende Abwanderung in den Hamburger Speckgürtel verhindert werden.
Alle Grundstücke haben eine sehr geringe Fläche. Sie sollten zeigen, dass modernes Bauen und Wohnen auch im Stadtgebiet möglich ist.
Auf dem CDU-Podium standen neben dem Bezirksabgeordneten Philip Buse und dem Bürgerschaftsabgeordneten Dennis Thering auch ein Anwalt und eine Maklerin, um die Fragen der Bürger zu beantworten.
Stadt kann auch Privathäuser unter Denkmalschutz stellen
Darf die Behörde einfach Privathäuser unter Denkmalschutz stellen? Ja, antwortet der Anwalt. Seit 2013 gilt eine Änderung im Denkmalschutzrecht. Die Stadt kann jetzt private Gebäude selbstständig unter Denkmalschutz stellen – ohne ein vorheriges Widerspruchsrecht der Besitzer.
„Die Siedlung erfüllt die Kriterien aus architektur-, technik- und stadtgeschichtlichen Gründen”, sagt ein Sprecher der Kulturbehörde auf MOPO-Anfrage. Mit der Unterschutzstellung der Siedlung Hamburg Bau sei es gelungen, ein wertvolles Zeugnis der Baukultur der 1970er Jahre in Hamburg für künftige Generationen zu bewahren.
Eigentümer: Sorge vor Gebühren und Wertverlust
Seit 2021 hat das Denkmalschutzamt die Siedlung geprüft. Aus einer Anfrage der CDU geht hervor, dass man es in dieser Phase nicht für „zielführend“ hielt, die Eigentümer einzubeziehen. Im September 2022 verschickte das Amt einfach Info-Briefe. Danach wurde noch eine digitale Veranstaltung angeboten.
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Doch viele hier gehören nicht zur Generation „digital“. Die Entscheidung über ihren Kopf hinweg kommt ihnen wie eine „Enteignung“ oder „Willkür“ vor. „Ich habe Sorge, dass unser Haus an Wert verliert. Außerdem muss ich jetzt für alle Umbauten einen Antrag bei der Stadt stellen, das kostet Gebühren”, sagt Jürgen Sander (79).
CDU-Bürgerschaftsabgeordneter Dennis Thering verspricht Hilfe
Ob Fenster, Fassade, Solaranlage oder Innenräume – für alle Umbauten müssen die Eigentümer einen Antrag beim Denkmalschutzamt stellen. Allein der kostet 80 bis 500 Euro, je nach Bearbeitungszeit. Und der Wertverlust? „Ob ein Wertverlust vorliegt und wie groß dieser ausfällt, lässt sich nur im Einzelfall sagen”, erklärt die anwesende Maklerin. „Der Wertverlust kann aber bis zu 30 Prozent betragen.“
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Die CDU-Kreisabgeordneten wollen das Thema in Bezirk und Bürgerschaft tragen. „Es ist Behördenwillkür, was hier passiert. Wir bereiten einen Antrag für die Bürgerschaft vor, um den Denkmalschutz wieder aufheben zu lassen“, verspricht Thering. Zusätzlich denken einige der Poppenbütteler auch über den Gang zum Anwalt oder eine gemeinsame Petition nach.