„Dumm und dilettantisch“: Der glücklose Geldfälscher aus dem Supermarkt
In einem kuriosen Fall von Geldfälschung ist am Mittwochmorgen vor dem Amtsgericht St. Georg ein Mann zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden. Dem ehemaligen Kassierer und stellvertretenden Leiter einer Lidl-Filiale in Barmbek-Süd wurde vorgeworfen, Geldscheine aus den Einnahmen des Discounters gegen Falschgeld ausgetauscht zu haben. Gleich zu Beginn der Verhandlung gesteht der Angeklagte die Tat. Die Hintergründe geben dennoch Rätsel auf.
In einem kuriosen Fall von Geldfälschung ist am Mittwochmorgen vor dem Amtsgericht St. Georg ein Mann zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden. Dem ehemaligen Kassierer und stellvertretenden Leiter einer Lidl-Filiale in Barmbek-Süd wurde vorgeworfen, Geldscheine aus den Einnahmen des Discounters gegen Falschgeld ausgetauscht zu haben. Gleich zu Beginn der Verhandlung gesteht der Angeklagte die Tat. Die Hintergründe geben dennoch Rätsel auf.
Als der Angeklagte Heiko P. (Name geändert) das Wort ergreift, ist ihm das Unbehagen deutlich anzumerken: Der junge Mann nuschelt in den Saal hinein, der Richter bittet ihn zu wiederholen: „Ich habe meine Finanzen wieder im Griff“, sagt er nun deutlicher. Er gibt an, wieder einen festen Job zu haben, sich weiterzubilden.
Zuvor hatte er über seinen Verteidiger den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt: Im Mai 2022 entnimmt der Angeklagte P. 1000 Euro in 50-Euro-Scheinen aus den Tageseinnahmen der Lidl-Filiale am Winterhuder Weg und ersetzt sie durch Falschgeld. Doch die falschen Fünfziger sind billige Farbkopiefälschungen, die Sache fliegt im Nu auf. Sein Arbeitgeber feuert P. und zeigt ihn an.
St. Georg: Geldfälscher wird zu 150 Tagessätzen verurteilt
Zur Erklärung gibt der Angeklagte an, sich in einer Notsituation befunden zu haben: Gemeinsam mit einem Freund habe er 2000 Euro Schulden bei einem Dritten gehabt. Nach seinen Angaben trieb er eine Hälfte des Geldes auf, doch die andere Hälfte, die sein Freund ihm übergab, sei gefälscht gewesen.
Vor dem Gläubiger habe er sich gefürchtet. P. deutet an, dass es sich um einen Kriminellen handelte. In einem Moment von „Augenblicksversagen“ habe er dann seinem Arbeitgeber das Falschgeld untergejubelt, um die Schulden rechtzeitig begleichen zu können.
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„Das war eine ganz schlechte Idee“ bemerkt der Staatsanwalt, „Sie können doch nicht im Ernst geglaubt haben, dass die Zählmaschine das nicht registriert“. Eine Antwort darauf bleibt P. dem Gericht schuldig. Auch wofür sie das Geld angeblich schuldeten, verrät er nicht. Jedoch räumt er ein, das Vorgehen sei „dumm und dilettantisch“ gewesen.
Prozess gegen Geldfälscher in Hamburg
Die Version des Angeklagten kann nicht überprüft werden, da er weder Angaben zum Gläubiger noch zu seinem Freund macht. Wurde ihm das Falschgeld wirklich nur untergeschoben?
Das Gericht zweifelt offenbar daran: Denn am Ende folgt es dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und spricht den Angeklagten der Geldfälschung schuldig, wenn auch in einem minderschweren Fall, auch weil er geständig war und Reue zeigte.
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Sein Verteidiger hatte noch darauf plädiert, ihn nur für das Inverkehrbringen des Geldes zu bestrafen – ohne Erfolg. Der Angeklagte P. muss insgesamt 3750 Euro Geldstrafe zahlen, zuzüglich der 1000 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber. Die Tat sei „kein Kavaliersdelikt“, sagt der Richter abschließend zu P. und fügt an: „Die Sicherheit des Geldverkehrs ist essenziell für unsere Gesellschaft.“