Drohne Flughafen

Ein Drohne fliegt in der Nähe eines Flughafens. (Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa

Drohnen-Attacken auf Flughäfen nehmen zu: Wie sicher ist der Hamburg Airport?

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Drohnen sorgen an europäischen Flughäfen immer häufiger für Chaos – zuletzt in Kopenhagen und Oslo. Auch in Deutschland steigen die Zahlen rasant, Schleswig-Holstein meldete den Überflug mehrerer Drohnen in der Nacht zum Freitag. Hamburg blieb in diesem Jahr bislang von größeren Bedrohungslagen verschont – doch wie sicher ist der Hamburg Airport im Ernstfall?

Allein bis Ende August wurden in Deutschland 144 Behinderungen durch Drohnen gezählt, so die Deutsche Flugsicherung. Zum Vergleich: 2024 waren es im selben Zeitraum 113, 2023 sogar nur 99. Am Frankfurter Flughafen, Deutschlands größtem Drehkreuz, kam es in diesem Jahr schon zu 35 Zwischenfällen.

Und in der Nacht zum Freitag tauchten auf einmal mehrere Drohnen am Himmel über Schleswig-Holstein auf, wie Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) mitteilte. „Unter anderem aufgrund der jüngsten Vorkommnisse in Dänemark und anderen europäischen Ländern befindet sich Schleswig-Holstein mit Bund und Bundeswehr in intensiver und fortlaufender Abstimmung“, sagte die CDU-Politikerin. Dabei werde auch dem Verdacht auf Spionage- und Sabotage nachgegangen.

Drohnen-Alarm an Flughäfen: In Hamburg blieb es bislang ruhig

Am Hamburger Flughafen ist es 2025 bislang ruhig geblieben. Es sei „zu keinen nennenswerten Feststellungen gekommen“, teilte die Bundespolizei, die am Hamburg Airport für die Sicherheit zuständig ist, der MOPO mit.

Was genau im Ernstfall passiert, bleibt geheim. „Die Abwehr von Drohnen ist ein komplexer und dynamischer Prozess, der hohe Anforderungen an die erforderliche Technik und die eingesetzten Kräfte stellt. Zu den konkreten Einsatzmitteln, Taktiken und Einsatzabläufen können zum Schutz der Wirksamkeit der Einsatzmaßnahmen keine Angaben gemacht werden“, so die Bundespolizei weiter.

Klar ist: Sobald eine Drohne im gesperrten Luftraum erkannt wird, läuft eine festgelegte Alarmkette. „Werden Drohnen innerhalb der Flugverbotszonen gesichtet, erfolgt durch Flugsicherung, Airline oder Flughäfen auf festgelegtem Verfahrensweg eine Meldung an die zuständigen Polizeibehörden. Ausschließlich der Polizei ist es gestattet, die aktive Drohnenabwehr vorzunehmen und Verantwortliche für den Verstoß zur Rechenschaft zu ziehen“, sagt ein Flughafensprecher zur MOPO.

Drohnen-Abschuss nur im Extremfall

Dass eine Drohne dann tatsächlich abgeschossen wird, ist sehr unwahrscheinlich. „Ein Abschuss ist rechtlich als letztes Mittel zulässig und muss verhältnismäßig sein, wenn also eine konkrete Gefahr für Menschen oder kritische Infrastruktur vorliegt und mildere Mittel nicht greifen“, erklärt Verena Jackson, Drohnenabwehr-Expertin der Universität der Bundeswehr.

Der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen) fordert die Politik deshalb zu entschlossenem Handeln im Kampf gegen die Bedrohung durch Drohnen auf. „Eine gesetzlich gesicherte, staatliche Finanzierung von Systemen zur Drohnendetektion und Abwehr ist zwingend notwendig“, erklärte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.

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Auch der rechtliche Rahmen könnte eine effektive Drohnenabwehr behindern. „In Deutschland sind die Zuständigkeiten sehr fragmentiert, was in der Praxis für Unsicherheit sorgt und Effektivität ausbremst“, kritisiert Jackson. „Im Ernstfall führt das zu Unklarheit, wer was und wann rechtlich darf, und hier liegt ein Nachteil im internationalen Vergleich.“

Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometern um Flughäfen gesetzlich verboten und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden. (mit Material von dpa)

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