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Stacheldraht und ein Wachturm: ein Bild von der JVA Fuhlsbüttel, im Volksmund „Santa Fu“ genannt.
  • Die JVA Fuhlsbüttel wird im Volksmund „Santa Fu“ genannt.
  • Foto: dpa

Drogentests im Knast: Muss die Pipi-Aufsicht sein?

Drogenkontrollen erfolgen in Hamburger Gefängnissen anhand von Urintests mit freiem Blick auf das Genital. Die Linke Fraktion stellt das Vorgehen in Frage – auf Basis einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Vier Urinproben innerhalb nur weniger Wochen, mit Entblößung unter den Blicken des Personals. Dagegen klagte ein Gefangener aus Nordrhein-Westfalen – mit Erfolg. Nun fordert Carola Ensslen, Sprecherin der linken Fraktion in Hamburg, von der Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne): „Die Gerichtsentscheidung ist ein Anlass, die entwürdigende Praxis der Urintests zu überprüfen.“

Klage: Eingriff in Persönlichkeitsrecht

Die Drogenkontrolle wurde von dem Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt Bochum als entwürdigend und beschämend bezeichnet, so der Beschluss des Verfassungsgerichts. Vor allem, da es sich um regelmäßige Kontrollen ohne konkreten Verdacht handelte und ein milderes Mittel möglich gewesen wäre: Die Blutentnahme an der Fingerkuppe.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage gegen den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Gefangenen zugestimmt. Aufgrund der Durchführung ohne Verdacht und möglicher milderer Mittel, die ausdrücklich in das vor Ort geltende Recht aufgenommen wurden.

Urinproben im Hamburger Gefängnis-Alltag

In den Justizvollzugsanstalten in Hamburg werden laut Senat nur begründete Tests durchgeführt, die im Einzelfall angeordnet werden. Allerdings ebenfalls anhand von Urinproben und mit Entblößung – um Manipulationen auszuschließen. 2022 gab es hier bisher fast 10.000 Testungen, jedoch laut Senat keine Beschwerden.

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Laut Senat findet der Beschluss des Verfassungsgerichtes in Hamburg keine Anwendung. Denn in Hamburg erfolgen Tests nur anlassbezogen und körperliche Eingriffe – wie die Blutabnahme für Drogentests – sind im Hamburger Recht nicht erlaubt. (sk)

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