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  • Foto: picture alliance/dpa

Drama bei Zahn-OP: Patientin wird zum Pflegefall – Arzt aus Hamburg darf weiterarbeiten

Flensburg/Hamburg –

Durch einen schweren Narkosefehler in einer Zahnarztpraxis ist eine Studentin aus Flensburg seit 2013 ein Pflegefall. Unfassbar, aber wahr: Der Verantwortliche, ein Anästhesist aus Hamburg, darf trotz des schweren Fehlers weiterarbeiten – dabei war es nicht der erste Zwischenfall.

Wie der NDR berichtet, wollte Anja Gade sich im Januar 2013 in einer Flensburger Zahnarztpraxis alle vier Weisheitszähne ziehen lassen – unter Vollnarkose. Dafür reiste wohl ein freiberuflicher Anästhesist aus Hamburg an. Was die Patientin nicht wusste: Der Mann hatte eine Vorgeschichte. 

Hamburger Narkosearzt durfte trotz Fehlern weiterarbeiten 

2007 hatte er bei einem Narkosezwischenfall nicht richtig reagiert und eine Patientin viel zu spät in die Notaufnahme eingeliefert. Seit 12 Jahren liegt die heute 72-Jährige aus Buxtehude im Wachkoma. Dafür bekam er wohl einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch die Gesundheitsbehörde wurde informiert. Trotzdem durfte er weiter praktizieren. 

Bei der Narkose von der Flensburger Studentin lief wieder etwas schief. Als ihre Eltern damals nach dem Eingriff in die Praxis kamen, wurden sie offenbar im Wartezimmer hingehalten. Die Mutter sah jedoch ihre Tochter durch einen Türspalt mit knallrotem Gesicht und Streckkrämpfen, berichtet der NDR weiter. 

Doch wohl erst nach beinahe vier Stunden kam sie in ein Krankenhaus – ein unvorstellbares Szenario. Denn: Bei einem Sauerstoffmangel zählt jede Sekunde. Dabei kommt es zu hohem Druck im Kopf. Dieser kann aufgrund der Schädelknochen nicht nach außen entweichen und schädigt so Hirnstrukturen.

Unterlagen, die dem NDR vorliegen, sollen darlegen, dass damals zu viel Narkosemittel verwendet wurde und die Überwachung der Patientin nicht ausreichend war. 

Verfahren gegen Anästhesisten aus Hamburg läuft

Die Hamburger Ärztekammer leitete daraufhin ein Verfahren gegen den Anästhesisten aus Hamburg ein. Dieses Verfahren läuft schon seit 2016 vor dem Hamburger Berufsgericht. Auf den Ausgang wartet auch die Gesundheitsbehörde. Selbst, wenn das Gericht entschieden sollte, dass der Arzt unwürdig ist, den Beruf weiter auszuüben, bedeutet das nicht gleichzeitig, dass die Gesundheitsbehörde ihm die Approbation entziehen muss.

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Vielleicht hätte ein schnelleres Handeln Anja Gade damals geholfen, die Hirnschäden abzuwenden oder zu minimieren. Fakt ist: Anja Gade ist seit der Zahn-OP ein Pflegefall und hat eine Hirnschädigung – der Arzt ist bis auf Weiteres noch im Dienst. (maw)

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