Klage eingereicht: Hier kocht der Streit ums Anwohnerparken richtig hoch
Längst gehören Bewohnerparkgebiete zum Hamburger Stadtbild. Was mal mit vier Anwohnerparkzonen begann, ist inzwischen auf über 40 Bereiche angewachsen. Gleichzeitig gibt es deswegen immer wieder Ärger. In einer Zone kocht der Streit aber besonders hoch: Das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) hat jetzt gegen die neue Parkregelung Klage eingereicht. Und auch die Polizeigewerkschaften wollen das Anwohnerparken in ihrem Umfeld in Alsterdorf verhindern.
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Längst gehören Bewohnerparkgebiete zum Hamburger Stadtbild. Was mal mit vier Anwohnerparkzonen begann, ist inzwischen auf über 40 Bereiche angewachsen. Gleichzeitig gibt es deswegen immer wieder Ärger. In einer Zone kocht der Streit aber besonders hoch: Das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) hat jetzt gegen die neue Parkregelung Klage eingereicht. Und auch die Polizeigewerkschaften wollen das Anwohnerparken in ihrem Umfeld in Alsterdorf verhindern.
Die Klinik bestätigt diesen Schritt auf MOPO-Nachfrage. „Unsere dringende Bitte um eine Ausnahmeregelung für Berufsgruppen, die zu jeder Tages- und Nachtzeit ihren Dienst für die Allgemeinheit tun, wurde einfach ignoriert“, sagt Geschäftsführerin Christiane Dienhold. Ziel der Klage sei es, eine Aufhebung der Bewohnerparkzone zu erreichen, wenigstens aber eine Ausnahmeregelung für die Beschäftigten. „Seit mehr als sechs Monaten prüft die Behörde die Möglichkeit, Erleichterung für Schichtarbeitende zu schaffen“, sagt sie. Derzeit sei keine Lösung in Sicht.
Parksituation: Altonaer Kinderkrankenhaus reicht Klage ein
Das AKK liegt mitten in einem dicht bebauten Wohngebiet, in dem seit Ende März besagte Anwohnerparkzone gilt. Alle, die dort nicht wohnen, müssen seitdem einen Parkschein für drei Euro die Stunde mit einer Höchtsparkdauer von drei Stunden ziehen. Im Friesenweg, in der Bülowstraße, der Bleickenallee sowie Teilen der Grünebergstraße gibt es Tagestickets für zehn Euro.
„Die Mitarbeitenden müssen die Parkplatzsituation bei der Planung ihres Arbeitsweges berücksichtigen und sind mit deutlich längerer Fahrzeit konfrontiert“, berichtet Dienhold. Sie befürchtet, dass das AKK Schwierigkeiten bekommen wird, neue Angestellte zu finden.
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Deshalb legte die Klinik bereits am 24. März Widerspruch gegen die Regelung ein. Der wurde am 29. September zurückgewiesen. Jetzt folgte am 1. November die Klage. Ein Großteil der 1000 AKK-Beschäftigten sei auf das Auto angewiesen, das AKK selbst hat allerdings nur 83 Mitarbeiter-Stellplätze. Laut der Geschäftsführerin sei ein Parkhaus mit 150 Plätzen zwar in Planung, aber das „wird nicht über Nacht gebaut.“
Polizei-Gewerkschaften gegen Anwohnerparkzone
Zu der Klage will sich die Verkehrsbehörde nicht äußern. Sprecher Dennis Heinert bezeichnet das Bewohnerparkgebiet aber als Erfolg. „Die Auslastung der Parkplätze ist tagsüber von 96,8 auf 89,6 Prozent zurückgegangen.“ Dadurch „reduzieren sich gleichzeitig regelwidrige und verkehrsgefährdende Parkvorgänge. Das Bewohnerparken funktioniert hier also genau so, wie es soll“, sagt er. Nach 20 Uhr könne zwar kostenlos geparkt werden, trotzdem prüfe die Behörde Erleichterungen für Schichtarbeitende, deren Schichten nachts beginnen oder enden.
Davon würden davon auch die Angestellten im Polizeidienst profitieren. Derzeit wehren sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) aber noch gegen die für Frühjahr geplante Anwohnerparkzone in Alsterdorf. Dort sitzen unter anderem die Landesbereitschaftspolizei und die Polizeiverwaltung. „Für diese Mitarbeitenden, die oftmals im Hamburger Umland wohnen, ist der ÖPNV keine Alternative“, warnt der DPolG-Landesvorsitzende Thomas Jungfer.
Durch die Straßenverkehrsordnung sei laut Heinert allerdings klar vorgegeben, dass Bewohnerparkausweise nur an Anwohner ausgegeben werden könnten. Einen Kompromiss könnte es wohl höchstens zukünftig für besagte Schichtarbeitende geben.