• Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Sperrstunde in der Gastronomie um 23 Uhr in einem Fall für unrechtmäßig erklärt. Die Betreiberin dreier Gaststätten hatte einen Eilantrag gestellt, dem stattgegeben wurde. Trotzdem gilt die Sperrstunde vorerst weiterhin auch in diesen ...

Doch das OVG funkt dazwischen: Sperrstunde in Hamburg unrechtmäßig – für drei Betriebe

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Sperrstunde in der Gastronomie um 23 Uhr in einem Fall für unrechtmäßig erklärt. Die Betreiberin dreier Gaststätten hatte einen Eilantrag gestellt, dem stattgegeben wurde. Trotzdem gilt die Sperrstunde vorerst weiterhin auch in diesen Betrieben.

Die Stadt wird in dem Beschluss dazu verpflichtet, die Öffnung ihrer Betriebe „sanktionsfrei zu dulden“. Die Begründung fuße hauptsächlich darauf, dass die Sperrstunde an sich zu pauschal sei und nicht genügend zwischen verschiedenen Betrieben differenziere, so ein Sprecher des Gerichts zur MOPO. Die Sperrstunde zwischen 23 und 5 Uhr gilt in Hamburg seit dem 26. Oktober. Die Stadt Hamburg habe Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, sagte der Sprecher weiter.

Video: Alles zu Corona in Hamburg

Relevant ist die Entscheidung ohnehin nur für einige Tage: Ab Montag tritt die bundesweite Schließung aller Gastronomiebetriebe in Kraft, dann ist die Sperrstunde überholt.

Sperrstunde gekippt: Hamburg legt Beschwerde ein

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) prüft die Entscheidung derzeit und entscheidet über das weitere Vorgehen. Noch am Donnerstag gab das OVG bekannt, dass die Antragstellerin bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde der Stadt das Öffnungsverbot zu beachten hat.

Das könnte Sie auch interessieren: Hamburgs Kulturszene kämpft für die „Mutter“

Niedersachsen: Gericht kippt Sperrstunde

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die coronabedingte Sperrstunde sowie das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol in Niedersachsen gekippt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde damit die entsprechende Bestimmung in der Verordnung außer Vollzug gesetzt. Das OVG gab damit einer Antragstellerin aus Delmenhorst in einem Eilverfahren Recht.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp