• Hamburger Polizisten schauen auf eine Kamera. Ihre Einsätze dürfen von Passanten gefilmt werden.
  • Foto: dpa

Diskussion um Video in Hamburg: Darf ich eigentlich einen Polizeieinsatz filmen?

Dürfen Polizeieinsätze gefilmt werden? Diese Frage stellen sich seit Montag viele Hamburger. Hintergrund ist ein Video, das ein hartes Vorgehen von Beamten gegen einen Jugendlichen (15) zeigt und die Polizei unter Druck setzt.

Denn erst durch das Video, das sich wie ein Lauffeuer in den sozialen Netzwerken verbreitet hat, wurde der Polizeieinsatz bekannt. Auf dem Video ist aber nicht nur das strittige Handeln der Beamten zu erkennen, sondern auch eine Polizistin, die mehrfach verlangt, dass das Filmen eingestellt wird. Dürfen Polizisten etwa nicht gefilmt werden? Doch!

Hamburg: Polizisten dürfen bei Einsätzen gefilmt werden

„Als Zivilgesellschaft darf man staatliches Handeln prinzipiell filmen, sofern man keine Detailaufnahmen von den Gesichtern der Beamten macht“, sagt Rafael Behr zur MOPO. Der 62-Jährige ist Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg. Bleibt die Frage, warum die Polizistin dann fordert, dass das Filmen eingestellt wird?

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„Das ist immer eine spezielle Situation, wenn Beamte im Einsatz gefilmt werden. Das sorgt für eine Verunsicherung“, so Behr. Tatsächlich würde in der Ausbildung auf die Bebilderung hingewiesen. „Polizisten müssen ihre Persönlichkeitsrechte aber nicht an den Nagel hängen. Detailaufnahmen vom Gesicht sind zum Beispiel nicht zulässig, da gilt auch das Recht am eigenen Bild“, sagt er.

Hamburg: Sie forderte Film-Verbot! Gespräch für Beamtin

Auch Sandra Levgrün, Sprecherin der Hamburger Polizei, äußert sich gegenüber „Hamburg1“ zu dem Thema. Und auch sie sagt, dass Passanten einen Polizeieinsatz filmen dürfen, genauso wie Journalisten.

Hamburg Neustadt Polizei Einsatz Kritik

Screenshot aus dem Video, das den Polizeieinsatz in der Hamburger Neustadt zeigt.

Foto:

Youtube / Screenshot

„Es findet immer da seine Grenzen im Paragraph 201 Strafgesetzbuch, wo das nicht öffentlich gesprochene Wort, also zwischen Polizeibeamten oder zwischen Polizeibeamten und einem Betroffenen oder einem Beschuldigten aufgenommen wird und veröffentlicht wird“, so Levgrün zu dem TV-Sender. Das sei dann nicht mehr in Ordnung.

Ansonsten, so sagt sie, sei es sehr wohl in Ordnung, dass die Videosequenz von dem Polizeieinsatz gemacht wurde. Dass die Kollegin die Passantin aufgefordert hat, sie möge das Filmen einstellen, „das werden wir intern nachbereiten“, so Levgrün.

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