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  • Die Polizisten nehmen den französischen Generalkonsul Tristan Fabiani-Pradeilles in Handschellen mit.
  • Foto: Marius Roeer

Diplomat in Handschellen abgeführt: Nach Brand: Jetzt äußert sich das Generalkonsulat

Rotherbaum –

Der französische Konsul Tristan Fabiani-Pradeilles musste am Freitagmorgen in Handschellen aus seiner brennenden Wohnung am Böhmersweg geholt werden – offenbar weigerte er sich gegenüber Polizisten, das Apartment zu verlassen. Nun hat sich das Generalkonsulat in Hamburg zu Wort gemeldet. 

Gegenüber der MOPO bestätigte Konsulats-Sprecher Julien Voituriez, dass Fabiani-Pradeilles gegen 5 Uhr durch den Brand aufgewacht sei.

Feuer in Hamburg: Nun äußert sich das französische Konsulat

„Als Einsatzkräfte gekommen sind, war er durch den Rauch, den er eingeatmet hatte, desorientiert und nicht in der Lage, der Aufforderung nachzukommen, das Haus zu verlassen.“

Das französische Generalkonsulat an der Heimhuder Straße in Hamburg.

Das französische Generalkonsulat an der Heimhuder Straße in Hamburg.

Foto:

Röer

Die Polizei habe ihn zu seiner eigenen Sicherheit evakuiert, wofür der Konsul den Beamten sehr dankbar sei, sagt Voituriez. „Wir bedauern jedoch sehr, dass die Polizisten ihm Handschellen angelegt haben.“

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Im Krankenwagen, „mit frischer Luft“, hätte er dann wieder sein volles Bewusstsein erlangen können. „In diesem Moment hat die Polizei ihn identifizieren können und ihm sofort die Erlaubnis erteilt, in sein Haus zurückzukehren, sobald das Feuer unter Kontrolle gebracht würde“, so Voituriez. Zu einer Festnahme kam es nicht. „Er wurde auch nicht zur Polizeiwache gebracht.“

Die Brandursache ist noch immer unklar. Laut Polizei und Feuerwehr brannte Mobiliar im Inneren der Dachgeschosswohnung. Verletzt wurde weder der Konsul noch ein Mann, der sich mit ihm in der Wohnung aufhielt.

Beamte ermitteln wegen Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung – aber nicht gezielt gegen Fabiani-Pradeilles. Wie die MOPO erfuhr, müssen die Beamten erst prüfen, inwieweit der Konsul, der grundsätzlich Immunität besitzt, strafrechtlich überhaupt belangt werden könnte, sollte sich der Verdacht gegen ihn persönlich erhärten.

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