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  • Verwunderung über diese Abschleppaktion. Parken ist hier doch erlaubt.
  • Foto: privat/hfr

Diese Regel sollten Sie kennen!: Huch, warum wird hier abgeschleppt?

Eppendorf –

Als der Abschlepper in Eppendorf vorfuhr und kurzerhand ein parkendes Auto auf den Haken nahm, war die Verwunderung groß. Parken war hier doch ausdrücklich erlaubt, oder doch jedenfalls nicht verboten? Die MOPO fragte nach und fand heraus, dass der Abschleppvorgang rechtens war – wegen einer kaum bekannten Vorschrift.

Eine MOPO-Leserin wunderte sich am Dienstagnachmittag, als sie in der Curschmannstraße in Eppendorf spazieren ging: Plötzlich fuhr ein Abschlepper vor und lud kurzerhand ein Fahrzeug auf, dass neben anderen Autos geparkt hatte. Von Parkverbotsschildern weit und breit nichts zu sehen.

Das sollten Sie wissen wenn sie in Hamburg parken

Ein teurer Spaß für den Halter: Die Abschleppgebühr beläuft sich in Hamburg auf rund 120 Euro. Wenn der Wagen in den Autoknast nach Billbrook kommt, wird es fast doppelt so teuer. Hinzu kommen Bearbeitungsgebühren.

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Das Auto war auf einem Kanaldeckel geparkt. Und das ist verboten.

Foto:

privat / hfr

Die MOPO hakte nach und fand heraus, dass der abgeschleppte Wagen auf einem Kanaldeckel geparkt war. Und das ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Laut Paragraph 12 Absatz 3 Nummer 4 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Regelung für das Anhalten von mehr als drei Minuten oder Parken auf Kanaldeckeln erfasst.

Wer das nicht weiß, muss trotzdem blechen: Laut Gesetzgeber sollte jeder Autofahrer die Straßenverkehrsordnung  kennen.

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