Jasmin A.: Ahnungsloses Opfer der Welpen-Mafia – oder gewiefte Schauspielerin?
Die Angeklagte Jasmin A. soll für einen Welpenhändler-Ring kranke und viel zu junge Hundewelpen über Ebay verscherbelt haben. Zwei der Tiere seien wenige Tage nach dem Verkauf gestorben. Tierschützer brachten die Ermittler auf ihre Fährte. Gehört die Angeklagte zur sogenannten Welpen-Mafia oder war doch alles ganz anders?
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Die Angeklagte Jasmin A. soll für einen Welpenhändler-Ring kranke und viel zu junge Hundewelpen über Ebay verscherbelt haben. Zwei der Tiere seien wenige Tage nach dem Verkauf gestorben. Tierschützer brachten die Ermittler auf ihre Fährte. Gehört die Angeklagte zur sogenannten Welpen-Mafia oder war doch alles ganz anders?
Zwischen Juni 2020 und Februar 2021 habe die Hamburgerin Jasmin A. (28, Name geändert) in Geesthacht, Glinde, Barsbüttel und Reinbek die kranken und viel zu jungen Welpen illegal verkauft, sagt die Staatsanwältin am Dienstag vor dem Amtsgericht Reinbek. Die Angeklagte habe sich dafür immer einen anderen Namen gegeben und die Kunden über den gesundheitlichen Zustand und das Alter der Hunde getäuscht.
Reinbek: Angeklagte soll illegal mit Welpen gehandelt haben
So habe Jasmin A., laut Staatsanwältin, stets behauptet, die Welpen seien gechipt, gesund und geimpft. Tatsächlich waren die Hunde wohl nie beim Tierarzt. Und: Sie waren zu jung zum Verkauf, krank und teilweise von Parasiten befallen. Zwei der Tiere seien wenige Tage nach dem Verkauf gestorben.
Die Angeklagte habe den Hunden Schmerzen und Leiden zugefügt, so die Staatsanwältin. Jasmin A. ist wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in acht Fällen angeklagt. Bei den Welpen soll es sich um Rassen wie Havaneser und Jack Russell Terrier gehandelt haben, die sie für 650 bis 800 Euro verkauft habe. Ihr Motiv: Geldgier.
Angeklagte im Prozess: „Ich war obdachlos“
Jasmin A. will aussagen. Mittlerweile arbeitet sie als Pflegeassistentin, trägt einen Mittelscheitel, einen schwarzen Blazer und hat einen festen Wohnsitz in Hamburg Horn. Das war zum Zeitpunkt des Welpenhandels jedoch nicht so, erzählt sie: „Ich war obdachlos.“
Zwei Hundeverkäufe räumt die Angeklagte ein. An die anderen Fälle könne sie sich – wenn sie denn stattgefunden haben – nicht erinnern. „Ich habe Erinnerungslücken“, sagt sie. Der Grund: Sie habe nach der U-Haft verschiedene Medikamente und Schlafmittel genommen, um das Erlebte im Gefängnis zu vergessen.
Was sie noch wisse: Sie wurde an einem Sommertag in einer Parkanlage in Billstedt von „einem Jungen“ angesprochen. Er fragte, ob ihm jemand einen Gefallen tun könne, Jasmin A. ging darauf ein. Sie habe für ihn den Welpen an eine Frau verkauft, ihm das Geld ausgehändigt und dafür 50 Euro bekommen.
Welpen-Handel: Angeklagte zeigt sich unwissend
„Was haben Sie mit dem Geld gemacht?“, fragt die Staatsanwältin. „Ich habe mir Essen gekauft“, antwortet die Angeklagte. Sie habe damals nichts gehabt, schlief manchmal unter freiem Himmel, manchmal bei Freunden, sagt sie. „Ich wusste nicht, dass es ein Gesetz gibt, dass man keine Hunde verkaufen darf.“ Sie habe sich nichts dabei gedacht. Da die Käuferin nicht nach Dokumenten fragte, sei sie davon ausgegangen, dass alles bereits geklärt sei. „Es war meine Schuld, ich habe nicht nachgehakt.“
Sie erzählt, „der Junge“ habe sie in seinem Auto zu den Treffpunkten mit den Kunden gefahren. Der Welpe saß dabei entweder neben ihr auf der Rückbank oder war in ihrem Arm. Sie sei zweimal von Tierschützern erwischt worden, habe sich nach dem ersten Mal jedoch auf einen weiteren Verkauf eingelassen – wegen des Geldes.
Wenn Jasmin A. nicht spricht, verfolgt sie den Prozess mit leicht geöffnetem Mund. Ist sie wirklich völlig ahnungslos in die Welpen-Deals gestolpert? Oder eine gute Schauspielerin? An diesem ersten Verhandlungstag kann die Frage nicht geklärt werden.
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Auch nicht durch die erste Zeugin, die Tierschützerin Sina H. (34). Sie berichtet, wie sie die Angeklagte bei einem Scheinkauf in Glinde, zusammen mit einer Kollegin, einer Tierärztin und der Polizei, gestellt habe – dabei kam es zu einem Handgemenge und einem Fluchtversuch der Angeklagten. Letztendlich konnte sie jedoch in einer Postfiliale festgenommen werden. Der Welpe kam ins Tierheim.
Der Prozess wird im August fortgesetzt.