• So problemlos wie heute Morgen sind viele Menschen vermutlich noch nie durch den Hamburger Hauptbahnhof gekommen. Auch viele Bahnen waren fast schon gespenstisch leer. Durch eine bundesweite Verordnung mussten viele Geschäfte den Betrieb einstellen, um im Zuge der Corona-Situation soziale Kontakte im öffentlichen Leben nach Möglichkeit weiter zu beschränken. Doch welche Läden in Hamburg sind dann überhaupt noch ...

Die große Übersicht: Kioske, Imbisse & Co.: Was hat in Hamburg jetzt noch geöffnet?

So problemlos wie heute Morgen sind viele Menschen vermutlich noch nie durch den Hamburger Hauptbahnhof gekommen. Auch viele Bahnen waren fast schon gespenstisch leer. Durch eine bundesweite Verordnung mussten viele Geschäfte den Betrieb einstellen, um im Zuge der Corona-Situation soziale Kontakte im öffentlichen Leben nach Möglichkeit weiter zu beschränken. Doch welche Läden in Hamburg sind dann überhaupt noch geöffnet?

Die Allgemeinverfügung vom 16. März trifft nun auch viele Hamburger Einzelhandelsgeschäfte, zuvor wurden bereits Theater, Kinos und andere Einrichtungen geschlossen. In der aktuellen Verfügung werden grundsätzlich alle Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr – sprich für Kunden und Besucher – geschlossen. Jedoch folgt darauf eine lange Liste mit Ausnahmen, damit wichtige Produkte und Dienstleistungen verfügbar bleiben.

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Nicht betroffen sind Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte, Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel. Zusätzlich dürfen diese Betriebe nun auch an Sonn- und Feiertagen von 10 Uhr bis 18 Uhr öffnen, wodurch sich der Andrang der Kundschaft auf mehrere Tage verteilen können soll.

Gaststätten müssen schließen – Was ist mit Dönerbuden und Kiosken?

Auch Gaststätten müssen schließen. Einige können jedoch auch ihre Räumlichkeiten den Umständen entsprechend anpassen. Tische und Stehplätze müssen mindestens anderthalb Meter voneinander entfernt sein. Die Lokale dürfen außerdem frühestens um 6 Uhr öffnen und müssen spätestens um 18 Uhr schließen. Nach 18 Uhr dürfen jedoch noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkauft werden. Essen und Trinken zur Mitnahme herauszugeben oder auszuliefern bleibt weiterhin uneingeschränkt erlaubt.

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Laut Verfügung dürfen also auch Imbissbuden, beispielsweise Dönerläden, weiterhin öffnen. Mancherorts wird man allerdings wohl Tische auseinanderziehen oder den Verzehr vor Ort unterbinden müssen. Auch Kioske, die in manchen Gegenden nicht gerade unwichtig sind, müssen als Zeitungsverkaufsstellen und Lebensmitteleinzelhandel ihren Betrieb nicht einstellen.

Werden bestellte Artikel noch versandt, wenn das Geschäft schließen muss?

Wer jetzt Sorge hat, dass ein bestelltes Paket nicht verschickt wird, sollte auch aufatmen können. Entsprechende Läden wurden für den Publikumsverkehr geschlossen, hinter den Kulissen sollten Waren, die bereits bestellt wurden, eigentlich noch versandt werden können. Eine Garantie ist das allerdings leider nicht. (mp)

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