Online-Betrug: Das sind die Tricks der Gauner – und so schützen Sie sich
Das Internet – ein Eldorado für Gauner und Betrüger. Soeben hat ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem eine 52-jährige Hamburgerin ein Hundegeschirr online verkaufen wollte, dann eine Mail erhielt, die aussah, als stamme sie von „Kleinanzeigen“ – und prompt um mehrere Hundert Euro erleichtert wurde. Sie ist das Opfer sogenannter „Phishing“-Betrüger geworden. Aber das ist nur eine von vielen Betrugsformen im Internet. Welche Maschen es sonst noch gibt wie Sie sich davor schützen, das erklärt der Hamburger IT-Spezialist Friedrich Ganter (61).
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Das Internet – ein Eldorado für Gauner und Betrüger. Soeben hat ein Fall für Aufsehen gesorgt, bei dem die 52-jährige Hamburgerin Wiebke S. ein Hundegeschirr online verkaufen wollte, dann eine Mail erhielt, die aussah, als stamme sie von „Kleinanzeigen“ – und prompt um mehrere Hundert Euro erleichtert wurde. Sie ist das Opfer sogenannter „Phishing“-Betrüger geworden. Aber das ist nur eine von vielen Betrugsformen im Internet. Welche Maschen es sonst noch gibt und wie Sie sich davor schützen können, das erklärt der Hamburger IT-Spezialist Friedrich Ganter (61).
Der wichtigste Rat des Experten: „Immer misstrauisch sein. Niemals Bankdaten, PINs und Passwörter per E-Mail oder SMS an Fremde weiterreichen. Misstrauen Sie jeder E-Mail. Sehen Sie sich die Mailadresse genau an – dann erkennen Sie, ob es wirklich Ihre Bank, Amazon oder die Post ist, die Ihnen schreibt – oder ein Betrüger.
Und ganz wichtig: Niemals Fremden Zugriff auf ihren Computer erlauben – auch nicht, wenn es sich angeblich um Ihre Bank, Ihren Internetanbieter oder eine Behörde handelt. Banken, Internetanbieter und Behörden verlangen so etwas nämlich nicht.“
Friedrich Ganter betreibt in Hamburg eine IT-Firma und berät Bürger bei Computerproblemen. Für die MOPO hat sich Ganter mit den wichtigsten aktuellen Internet-Betrugsmaschen beschäftigt – und erklärt, auf was die User achten und welche Vorsichtsmaßnahmen sie ergreifen sollten.
Fake-Shops: Vorsicht bei zu günstigen Preisen
Das Handy oder der Kühlschrank kosten nur die Hälfte des üblichen Preises? Statt sofort zuzuschlagen und sich über das Schnäppchen zu freuen, sollten Sie Vorsicht walten lassen. Sie könnten an einen Online-Fake-Shop geraten sein.
Die Betreiber solch unseriöser Shops kopieren bereits existierende Webseiten oder ändern in der Adresszeile die Namen seriöser Anbieter und Unternehmen minimal ab, sodass viele Kunden glauben, die Angebote seien seriös.
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Wie seriös ein Online-Shop ist, können Sie selbst überprüfen: Ist das Impressum vollständig und korrekt? Ist eine Telefonnummer angegeben? Sofern niemand während der Geschäftszeiten unter der angegebenen Nummer abhebt oder kein Kontakt per E-Mail möglich ist, sollten Verbraucher keine Bestellung aufgeben.
Sehen Sie sich an, was andere Kunden in Bewertungsportalen über den Shop schreiben. Prüfen Sie: Gibt es verifizierte Gütesiegel? Seriöse Gütesiegel wie „Trusted Shops“ müssen eine Verlinkung zum Siegel-Betreiber haben.
Ticketverkäufer: Oft wird mit Fälschungen gehandelt
Sie möchten gerne das Konzert Ihres Lieblingsstars besuchen und wollen im Netz Karten kaufen? Vorsicht! Gerade wenn die Preise ungewöhnlich günstig sind, sollten Sie aufpassen: Nicht alle Angebote sind seriös. Mal werden bestellte und bezahlte Eintrittskarten nicht geliefert, mal handelt es sich bei den Eintrittskarten um Fälschungen.
Unser Rat: Kaufen Sie die Eintrittskarten für Sportveranstaltungen oder Konzerte daher im Zweifel bei offiziellen Vorverkaufsstellen oder renommierten Internethändlern. Sofern Sie per Lastschrift bezahlt haben, können Sie die Zahlung innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung rückgängig machen.
Phishing: Diese Betrüger wollen an Ihre Daten
Sehr weit verbreitet: Der Betrug mit gefakten E-Mails oder SMS. Getarnt als Internetanbieter, Bank oder Versandunternehmen fordern Phishing-Betrüger Verbraucher dazu auf, einen Link anzuklicken. Angeblich habe es den Versuch eines illegalen Zugriffs gegeben, der eine Erneuerung des Passwortes oder der persönlichen Daten notwendig mache. Oder die Mitgliedschaft ende, wenn der Kunde nicht jetzt einer Verlängerung zustimme …
Wer den Anweisungen Folge leistet, gibt seine Zugangs- oder gar Konto- und Kreditkartendaten preis, die die Betrüger beliebig für ihre Zwecke einsetzen können.
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Immer daran denken: Kein seriöses Unternehmen und keine seriöse Bank wird Sie jemals per E-Mail darum bitten, solche sensiblen Daten zu übermitteln oder irgendwo einzugeben. Meist können Sie schon an der Mailadresse erkennen, dass der Absender nicht der ist, der er vorgibt zu sein: Banken, die Post, Amazon und andere Unternehmen verwenden niemals kostenlos einrichtbare E-Mail-Adressen wie GMX, Hotmail, T-Online, Google etc.
Häufig sind Phishing-Mails in schlechtem Deutsch verfasst, da viele Betrüger automatische Übersetzungsprogramme nutzen. Allerdings sind längst nicht mehr alle Phishing-E-Mails an schlechter Rechtschreibung oder Grammatik zu erkennen.
Love-Scamming: Mit Liebe hat das nichts zu tun
Auch auf Online-Partnerbörsen sind Betrüger aktiv: Sie arbeiten mit falschen oder gestohlenen Identitäten und Fotos. Gezielt bauen sie durch Chat-Dialoge eine virtuelle Beziehung zu ihren Opfern auf, gaukeln Liebe und Zuneigung vor.
Manchmal nach Tagen, manchmal aber auch erst nach Wochen fangen die Betrüger an, um Geld zu bitten – beispielsweise für eine Fahrkarte oder für ein Flugticket. Oder sie behaupten, es gebe eine finanzielle Notlage.
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Dringender Rat: Sie sollten eine Online-Beziehung, die sich ungewöhnlich schnell entwickelt, mit Vorsicht genießen. Senden Sie niemals Geld an Personen, mit denen Sie nicht auch offline eine Beziehung führen. Und wenn Sie mit dieser Person ein Date außerhalb des Cyberspace vereinbaren, lassen Sie Vertraute wissen, wo Sie hingehen, um im Fall der Fälle sicher zu sein.
Sextortion: Wenn Sie mit Nacktfotos erpresst werden
„Sextortion“: Der Begriff ist zusammengesetzt aus den beiden englischen Wörtern Sex und Extortion (Erpressung). Tatort sind Internet-Plattformen, auf denen Menschen miteinander chatten und Bilder verschicken. Bei sexueller Erpressung nehmen die Täter Kontakt zu einem möglichen Opfer auf und bilden durch virtuelle Gespräche ein Vertrauensverhältnis. Im weiteren Verlauf wird das Opfer aufgefordert, Nacktbilder zu erstellen und zu versenden, oder im gemeinsamen Videochat eindeutig sexuelle Handlungen vor laufender Kamera durchzuführen. Anschließend wird das Opfer in der Regel mit der Drohung konfrontiert, dass diese Aufnahmen im Netz veröffentlicht oder an Freunde und Familie verschickt werden, sollte die Zahlung eines geforderten Geldbetrags nicht erfolgen.
Ebenfalls um Sex und Erpressung geht es bei einer anderen Masche: Ein Unbekannter schickt eine Mail, behauptet darin, die Webcam des Empfängers gehackt und ihn so bei „sexuellen Handlungen an sich selbst“ gefilmt zu haben. In einer anderen Version behauptet der Absender, er habe sich Zugang zum Computer des Empfängers verschafft und darin pornografische Dateien gefunden. In beiden Fällen verlangt er die Zahlung von Bitcoin, andernfalls mache er den Fund öffentlich. Wenn Sie eine derartige E-Mail erhalten, gehen Sie keinesfalls auf die Forderungen ein! Öffnen Sie keine Anhänge und antworten Sie nicht. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, denn Erpressung ist eine Straftat.
Gefälschte Reiseportale: Ferienhäuser, die es gar nicht gibt
Wenn Ferienhäuser, Pauschalreisen oder Hotels im Internet besonders günstig angeboten werden, sollten Verbraucher misstrauisch sein. Denn im Netz finden sich immer häufiger gefälschte Buchungsportale mit nicht existenten Angeboten, die von den Websites großer Anbieter optisch kaum zu unterscheiden sind oder sogar darauf verlinken.
Urlauber sollten skeptisch werden, wenn beispielsweise die Kommunikation schnell auf andere Kanäle wie WhatsApp verlegt werden soll, die Anzahlung auf ein Konto mit einer IBAN überwiesen werden soll, die nicht mit dem Ländercode des Ferienhausanbieters übereinstimmt. Seien Sie auch dann vorsichtig, wenn der Anbieter Druck macht, dass Sie die Anzahlung schnell leisten. Niemals hetzen lassen!
Jobangebote, von denen Sie lieber die Finger lassen
Eine große Gefahr sind Jobangebote aus dem Internet. Meistens geht es um ausgesprochen gut bezahlte Tätigkeiten als Produkttester. Nehmen Sie den Job an, erhalten Sie per Scheck oder Überweisung ein höheres Gehalt als vereinbart. Daraufhin werden Sie aufgefordert, die Differenz zurückzuüberweisen – nur um dann festzustellen, dass der ursprüngliche Scheck beziehungsweise die Überweisung ungültig war und dass das Geld, das sie dem falschen Arbeitgeber zurückgesendet haben, weg ist.
Noch gefährlicher ist die Masche, vor der zuletzt die Sicherheitsbehörden warnten: Da wird Jobsuchenden vorgegaukelt, sie sollten zum Test Online-Girokonten eröffnen. Haben sie das getan, müssen sie die Zugangsdaten ihrem „Arbeitgeber“ übermitteln, der dann die Konten für die Zahlungsabwicklung seines Online-Drogenhandels missbraucht. Die Identität der Täter bleibt im Dunkeln. Zur Rechenschaft gezogen werden am Ende die regulären Kontoinhaber, die gar nicht wussten, für wen sie da tätig waren.
Achten Sie auf die Seriosität der Firma, die die Nebentätigkeit anbietet, damit Sie nicht Gefahr laufen, sich bei illegalen Tätigkeiten strafbar zu machen. Unseriöse Angebote erkennen Sie daran, dass die Kontaktaufnahme über Messenger-Dienste erfolgt oder auffällige Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Anzeige enthalten sind. Auch überdurchschnittlich hohe Verdienste für einfache Tätigkeiten sollten ein Warnzeichen sein.
Zu schön, um wahr zu sein: falsche Wohnungsanzeigen
Eine frisch renovierte Vier-Zimmer-Wohnung in Top-Lage für unter 600 Euro. Das klingt zu schön, um wahr zu sein. Ist es in den meisten Fällen leider auch. Hinter der vermeintlichen Traumimmobilie zum Schnäppchenpreis stecken häufig Betrüger.
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Die Masche funktioniert zum Beispiel so: Der angebliche Wohnungsbesitzer behauptet, sich im Ausland aufzuhalten und bietet an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zuzuschicken oder durch einen Mittler zu übergeben. Als Kaution hierfür soll der Bewerber vorab Geld überweisen. Sobald die Überweisung erfolgt ist, ist der angebliche Vermieter nicht mehr erreichbar.
Selbst wenn der Eigentümer Ihnen zuerst den Wohnungsschlüssel zusendet, sollten Sie kein Geld überweisen, ehe Sie die Wohnung nicht zumindest besichtigt haben, denn es ist nicht gesagt, dass der Schlüssel ins Türschloss passt, falls es die beworbene Immobilie überhaupt gibt.