Der Schriftzug „M.M. Warburg & Co“ ist in großen Lettern über dem Haupteingang des Bankgebäudes zu lesen.
  • Der Schriftzug „M.M. Warburg & Co“ ist in großen Lettern über dem Haupteingang des Bankgebäudes zu lesen.
  • Foto: picture alliance/dpa/Axel Heimken

Urteil zu Cum-Ex-Deals: Hamburger Warburg-Bank muss riesige Summe zahlen

Wie strafbar sind Cum-Ex-Geschäfte? Jahrelang ließ sich auch die Hamburger Warburg-Bank Millionen von Steuern erstatten, die nie gezahlt worden waren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Mittwoch ein entscheidendes Urteil gefällt.

Im Fall der Warburg-Bank hatte das Hamburger Landgericht die Einziehung von rund 176 Millionen Euro angeordnet. Die Bank zahlte, ging aber in Revision. Die Richter:innen in Karlsruhe bestätigten nun das Urteil. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch auch die Revisionen zweier angeklagten Ex-Börsenhändler aus London sowie der Staatsanwaltschaft.

Urteil aus Karlsruhe: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Das Landgericht Bonn hatte die Briten im März 2020 wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt. Mit dem BGH-Urteil steht nun endgültig fest, dass hier nicht nur ein Steuerschlupfloch genutzt wurde sondern eine Straftat begangen.

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Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese Transaktionen ließen sich die Beteiligten Steuern erstatten, die sie nie gezahlt hatten.

Fabio De Masi: „Ohrfeige für Finanzminister Olaf Scholz“

Fabio de Masi, finanzpolitischer Sprecher der Linksfraktion, sagte in der Entscheidung gehe es auch im andere Fragen: „Die Richter haben ebenfalls bestätigt, dass das Strafgericht die Einziehung von illegal erlangten Steuererstattungen anordnen kann, auch wenn die Warburg Bank die Steuerforderungen bei der Steuerbehörde – zumindest vorläufig – beglichen hat.“

Das Urteil sei eine „Ohrfeige für Finanzminister Olaf Scholz“. „Nur Gerichte haben am Ende eine Verjährung der Cum-Ex Tatbeute der Warburg Bank zum Schaden Hamburgs unterbunden“, so De Masi. In Hamburg soll zusätzlich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss klären, inwiefern führende SPD-Politiker wie die damalige Bürgermeister Olaf Scholz Einfluss auf die Behandlung der Bank durch das Finanzamt genommen haben könnten.

Warburg-Bank sieht sich als „Sündenbock“

Die Hauptgesellschafter der Bank, Christian Olearius und Max Warburg, ließen in einer Stellungnahme zum Urteil verkünden, dass sie zu keiner Zeit eine „faire Chance“ gehabt hätten sich zu verteidigen. Sie seien zum „Sündenbock“ abgestempelt worden. Hauptverantwortlich wäre in ihren Augen die Deutsche Bank. „Wir werden deshalb zu prüfen haben, ob wir unser Recht nunmehr auf der verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Ebene zu suchen haben.“

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