• Die Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
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Cum-Ex-Skandal: Warburg-Anwälte bestehen auf Akteneinsicht – und drohen mit Klage

Die Eigentümer der Hamburger Warburg Bank, Max Warburg und Christian Olearius, bestehen vor einer Aussage vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum „Cum-Ex“-Skandal auf Akteneinsicht.

Sollte die Hamburgische Bürgerschaft der Bank nicht die Rechte als Betroffene einräumen, werde man den Fall bis zum Bundesgerichtshof und Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte tragen, sagte Olearius‘ Anwalt Peter Gauweiler am Freitag im Ausschuss. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Hamburg haben das Ansinnen bereits abgelehnt.

Oberverwaltungsgericht Hamburg lehnte Antrag auf Akteneinsicht bereits ab

Die Bank sei erheblich betroffen, sagte der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete. „Betroffener kann man gar nicht sein.“ Entsprechend müsse sie auch ein Frage- und Antragsrecht sowie ein Recht auf Akteneinsicht haben.

Warburgs Anwalt – der Kolumnist und frühere Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer – kritisierte, dass sein Mandant und Olearius zu Sündenböcken gemacht werden sollen. Dabei hätten sie in keiner Weise rechtswidrige Dinge getan.

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Der Untersuchungsausschuss will den Vorwurf einer möglichen Einflussnahme führender SPD-Politiker auf die steuerliche Behandlung der in den „Cum-Ex“-Skandal verwickelten Warburg Bank klären. Hintergrund sind Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz mit Olearius in den Jahren 2016 und 2017.

Gegen Olearius liefen damals bereits Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Steuerhinterziehung. Später ließ die Stadt mögliche Steuernachforderungen von 47 Millionen Euro verjähren, eine weitere über 43 Millionen Euro wurde erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert. Inzwischen hat die Warburg Bank alle Steuerforderungen beglichen, was aber kein Schuldeingeständnis sei, wie sie betonte. (dpa)

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