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  • Daniel B. (48) hat erfolgreich gegen das Alkoholkonsumverbot geklagt. Sein erstes Bier auf dem Wilhelmsburger Deich hat er bereits genossen.
  • Foto: Patrick Sun

Corona-Urteil: Der einzige Hamburger mit der Lizenz zum Trinken

Wilhelmsburg –

Daniel B. (48) aus Wilhelmsburg ist der einzige Hamburger, der derzeit in der Öffentlichkeit Alkohol trinken darf. Das Recht dazu hat er sich beim Oberverwaltungsgericht (OVG) erstritten. Begründung: „Ich lasse mir doch nicht mein Wegbier verbieten!“ 

Es ist ein kleines, für Daniel B. aber besonders wichtiges Ritual: „Bei meinen Spaziergängen trinke ich meist noch ein Bierchen auf dem Wilhelmsburger Deich“, erzählt der Hamburger. Nach Feierabend kann er dabei besonders gut entspannen und den Kopf nach einem Tag im Homeoffice frei kriegen. Durch die Corona-Auflagen war das seit dem 16. Dezember 2020 nicht möglich – seit diesem Tag ist der öffentliche Konsum von Alkohol in ganz Hamburg untersagt. 

Urteil: Einziger Hamburger, der öffentlich Alkohol trinken darf

So führte ihn seine Bierliebe zum Hamburger Verwaltungsgericht. Die Ernüchterung folgte jedoch schnell: „Mein erster Antrag wurde abgelehnt”, so der 48-Jährige. Davon entmutigen ließ er sich nicht. Er nahm sich den Rechtsanwalt Michael Cardinahl, der einen Eilantrag am Oberverwaltungsgericht stellte. Und das hat am Freitag OVG seinen Entschluss veröffentlicht: Daniel B. darf wieder in der Öffentlichkeit sein Bier genießen. Dass Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nur für den einzelnen Kläger und nicht für alle gelten, ist eine Hamburger Besonderheit. Andere Bundesländer regeln das anders.

Hamburg: Alkoholverbot ist rechtswidrig

Laut dem Urteil des OVG ist das flächendeckende Alkoholverbot sogar rechtswidrig. Dieses finde im Infektionsschutzgesetz des Bundes nämlich keine geeignete Rechtsgrundlage. Alkoholverbote dürfen nur an bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen ausgesprochen werden, nicht aber flächendeckend.

Hamburger Senat: Alkoholverbot soll angepasst werden

Kippt nun die Verordnung? Der Hamburger Senat schreibt auf Anfrage der MOPO: „Der Senat wird nach der Prüfung der OVG-Entscheidung die Verordnung in dieser Woche anpassen und das Alkoholkonsumverbot im Sinne des OVG-Beschlusses regional konkretisieren.“ Dass der Senat die Verordnung nun anpasst, sei nicht zwingend, so Rechtsanwalt Cardinahl: „Laut Urteil darf der Senat den Beschluss zwar nicht anfechten, aber sie sind dadurch nicht gezwungen, die Verordnung anzupassen.“

Dürfen Hamburger jetzt öffentlich Alkohol trinken? 

Darf jetzt jeder Hamburger wieder öffentlich ein Bierchen zischen? Nein. Das Urteil gilt zunächst nur für Daniel B. „Solange die Verordnung nicht geändert ist, sollten sich alle anderen weiterhin an das Verbot halten, denn es können weiterhin Ordnungsgelder verhängt werden“, sagt Rechtsanwalt Michael Cardinahl. Ob diese dann einer juristischen Überprüfung standhalten können, sei eine andere Frage. Damit ist Daniel B. der einzige Hamburger, der momentan öffentlich Alkohol trinken darf. Auch eine weitere Klage gegen die Hamburger Eindämmungsverordnung war erfolgreich: Ein Vater erstritt eine Entbindung von der Maskenpflicht auf Spielplätzen, die ebenfalls nur für ihn gilt. 

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Zurück zum Pils-Fan. Ob er bereits von seinem Freifahrtschein Gebrauch gemacht hat? „Na sicherlich!”, antwortet Daniel B. und lässt sich sein „Wegbier“ wieder auf dem Deich schmecken. Na dann, Prost. 

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