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  • Foto: picture alliance/dpa

Corona-Regeln in Hamburg: Darf ich an Ostern die Familie besuchen?

Durch die Allgemeinverfügung des Senats gelten in Hamburg derzeit klare Regeln – auch in Bezug auf soziale Kontakte. So soll die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden. Doch wie sieht es an Ostern aus? Darf ich die Familie besuchen?

Seit dem 22. März gilt in Deutschland ein verschärftes Kontaktverbot. Das verkündete Kanzlerin Merkel persönlich in ihrer Ansprache an die Nation. Die darin enthaltenen Regeln sind eindeutig: Wo immer es möglich ist, sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

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Zudem dürfen sich maximal zwei Personen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten. Innerhalb der Familie sieht das etwas anders aus: Bei Personen des eigenen Haushalts gibt es keine Einschränkungen bei der Personenzahl, so steht es sinngemäß in der Allgemeinverfügung. 

Besuch der Großeltern: Kontakt auf ein absolutes Minimum reduzieren

Doch wie sieht es bei dem Besuch der Eltern oder Großeltern an Ostern aus, die nicht demselben Haushalt angehören? Ein striktes Verbot gibt es in dem Fall nicht. Allerdings sind die Bürger angehalten, den Kontakt außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolutes Minimum zu reduzieren – also auch Kontakt zu Familienangehörigen an Ostern.

Familienbesuch trotz Corona: Ältere Menschen sind besonders gefährdet

Ältere Menschen gehören bekanntermaßen zur Risikogruppe. Dieser Umstand sollte vor allem bei einem Besuch der Großeltern bedacht werden. Ein ausreichender Abstand, wie in der Allgemeinverfügung beschrieben, ist ratsam, um das Virus nicht weiterzugeben.

Experten uneinig über Familienbesuch an Ostern

Auch wenn es rein rechtlich nicht strikt verboten ist, ein Familientreffen an Ostern zu veranstalten, rät Hans Jürgen Heppner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, davon ab. Insbesondere dann, wenn ältere Menschen dem Treffen beiwohnen: „In dieser Zeit sollte das Enkelkind eben nicht für eine Woche bei den Großeltern zum Babysitten abgegeben werden. Und das Familientreffen zu Ostern müsse ausfallen“, sagte er der „Zeit“. 

Alexander Kekulé sieht das anders. Der Virologe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sagte im Podcast des MDR: „Wer selbst keine Risikokontakte hatte, sich gut fühlt und im Moment, wie alle mehr oder minder, unter Quarantäne steht, der kann natürlich seine Großeltern besuchen, da sehe ich überhaupt kein Hindernis.“

Doch auch Kekulé halte den Abstand von 1,5 Metern, besser zwei Metern, für sinnvoll. Seiner Meinung nach solle enger Kontakt vermieden werden. 

Kanzleramtschef: „Reden bis zum 20. April nicht über Erleichterungen“

Eine Lockerung der bundesweiten Allgemeinverfügung wird es wohl auch erstmal nicht geben. Zwar enden die Richtlinien zunächst am 4. April, also noch vor Ostern. Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) sagte aber auch gegenüber dem „Tagesspiegel“: „Wir reden jetzt bis zum 20. April nicht über irgendwelche Erleichterungen.“ Auch Regierungssprecher Seibert will keine falschen Hoffnungen machen: „Wir brauchen alle Maßnahmen unvermindert“, erklärte er am Montag.

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Heißt also: Verboten ist der Familienbesuch nicht, jedoch sollten die vorgegebenen Richtlinien eingehalten werden, um vor allem die älteren Familienmitglieder zu schützen. Möglicherweise ist der Schutz am größten, wenn das Osterfest diese Jahr ohne die Großeltern stattfindet – auch wenn es schwer fällt. (maw)

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