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Tschentscher
  • Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).
  • Foto: dpa

Wieder Masken- und Testpflichten im Herbst und Winter – auch Tschentscher warb dafür

Vielerorts FFP2-Pflicht und notfalls noch Obergrenzen für Innenraum-Veranstaltungen: Der Bundesrat hat an diesem Freitag die vom Bundestag beschlossenen neuen Corona-Regeln für den Herbst und Winter abgesegnet. Den Parlamentsabstimmungen vorausgegangenen war ein längeres Hickhack zwischen der Ampel-Koalition und mehreren Bundesländern. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher hatte an die anderen Länder appelliert.

In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen hat. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land „gut vorbereitet“, sagte Lauterbach.

Maskenpflicht: Hier ist FFP2 vorgeschrieben

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Gestrichen wurde laut „Bild“, dass Corona in eine Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten wie Cholera, Masern, Keuchhusten und Pest aufgenommen wird. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte sich dagegen gewehrt und ihr Veto angedroht.

Städtetag findet Maßnahmen unzureichend

Der Deutsche Städtetag findet die Schutzmaßnahmen hingegen unzureichend. „Im Wesentlichen sind nur eingeschränkte Maskenpflichten im Gesetz vorgesehen“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vor der Abstimmung. „Das ist zu wenig, wenn die Corona-Infektionen rasant steigen und wir schnell Maßnahmen zur Infektionseindämmung brauchen.“ Er befürchtet einen neuen Flickenteppich mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Maßnahmen: „Das ist nicht hilfreich.“ Es bleibe auch unklar, bei welcher Infektionslage die Länder zusätzliche Instrumente einsetzen.

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Tschentscher appellierte an Länderchefs

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte vor der Abstimmung an die anderen Regierungschefs appelliert: Sie sollten „jetzt vernünftig sein und sagen: Das, was das Bundesgesetz uns noch einmal ermöglicht, nämlich bei zugespitzten Lagen im Gesundheitswesen Einschränkungen vorzunehmen, das sollten wir ermöglichen“, sagte er RTL Nord.

Corona-Maßnahmen können je nach Infektionslage angepasst werden

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. (dpa)

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