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  • Markierungen auf Hamburgs Straßen deuten auf die Maskenpflicht im Freien hin.
  • Foto: CityNewsTV

Corona-Regeln ausgeweitet: Wo in Hamburg ab heute draußen Maskenpflicht herrscht

Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Hamburger Senat noch einmal die Maskenpflicht im Freien ausgeweitet. Diese betrifft neben den bekannten Arealen rund um die Alster und an der Elbe, die auch Jogger und Radfahrer in die Pflicht nehmen, ab heute auch Straßen in Winterhude. 

Die Hamburger Politik hat durch eine neue Verordnung die Maskenpflicht im Freien noch einmal verschärft. Zu den bekannten Arealen, in denen schon seit längerer Zeit eine Maskenpflicht gilt, sind weitere dazugekommen. Laut des Senats gilt ab dem dem 8. März die Maskenpflicht im Freien demnach neben den bekannten Bereichen an Alster und Elbe nun auch in Straßen im Bezirk Winterhude.

Maskenpflicht in Hamburg: Straßen in Winterhude kommen dazu

Ab Montag neu dazugekommen sind Straßen in beliebten Gegenden in dem Stadtteil. Demnach muss samstags zwischen 8 und 15 Uhr in den Straßen Goldbekufer zwischen Barmbeker Straße und Goldbekplatz/Moorfurthweg, Geibelstraße zwischen Semperstraße und Goldbekufer, Forsmannstraße zwischen Semperstraße und Goldbekufer, Goldbekplatz und in der Straße Moorfurthweg zukünftig eine Maske getragen werden.

Hamburg: Hier gilt im Freien eine Maskenpflicht

Bereits bekannt sind diese Verordnungen: An der Binnenalster zwischen dem neuen Jungfernstieg, dem Balindamm und der Lombardsbrücke muss am Wochenende und an Feiertagen zwischen 10 Uhr und 18 Uhr eine Maske getragen werden. An der Alster und am Ferdinandstor ebenfalls am Wochenende von 10 bis 18 Uhr, sowie auch an der Außenalster zwischen Schwanewik, Eduard-Rhein-Ufer und Schöne Aussicht. 

Video: Maskenaffäre im Bundestag

Dazu kommen Orte an der Elbe beliebte Areale hinzu, wie beispielsweise die Elbpromenade. Dort gilt im Bereich zwischen Niederbaumbrücke, Baumwall, Vorsetzen, Johannisbollwerk, bei den St. Pauli-Landungsbrücken bis zur St. Pauli Hafenstraße einschließlich der dort befindlichen Pontonanlage, den Brücken 1 bis 10 und der Überseebrücke am Wochenende und Feiertags in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien. 

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Eine gesamte Auflistung der Orte im Freien, an denen eine Maskenpflicht im Freien herrscht, finden Sie hier. (maw)

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