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  • Bußgelder gab es auch für das Betreten von Spielplätzen (Symbolbild).  
  • Foto: Julian Stratenschulte/ alliance/dpa

Corona in Hamburg: So viel hat die Stadt mit Bußgeldern verdient

Die Corona-Regelungen der vergangenen Wochen haben das öffentliche Leben in Hamburg in vielen Bereichen eingeschränkt. Und ein Verstoß dagegen kann teuer werden! Mehr als 300.000 Euro hat Hamburg durch Corona-Bußgelder eingenommen. Dies geht aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Nach Angaben des Senats wurde bis 26. Mai bei 6653 Verstößen gegen die Verordnungen ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Die Stadt hat dadurch Einnahmen von Höhe von genau 320.272,25 Euro verzeichnet. 

Corona: So viel verdient Hamburg mit Bußgeldern 

Den größten Posten stellen dabei die Verstöße gegen das Kontaktverbot mit mehr als 5000 gemeldeten Fällen dar. Ein solcher Verstoß kostet jeden Beteiligten 150 Euro. So konnten allein hier etwa 208.000 Euro Einnahmen erzielt werden.

Auch die Missachtung der Abstandsregeln kommt den Hamburgern teuer zu stehen. 887 Fälle wurden bisher registriert, dadurch wurden knapp 28.000 Euro eingenommen.

Corona: Bußgelder nach Betreten von Spielplätzen

Das unerlaubte Betreten von Spielplätzen hat mit 17.000 Euro ebenfalls einen großen Anteil an den Einnahmen aus Corona-Bußgeldern. Trotz 23 registrierter Fälle im Bereich der unerlaubten Öffnung von Gaststätten wurden bisher keine Bußgelder gezahlt. Der Bußgeldkatalog sieht eigentlich eine Strafe von 4000 Euro vor.

„Die zum Pandemieschutz verhängten Bußgelder sind sozial ungerecht. Sie folgen dem Prinzip ‚Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen‘“, sagt David Stroop, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Bußgeld nach Erbringen sexueller Dienstleistungen

Auch durch das Öffnen einer Prostitutionsstätte (vier Fälle) wurden bisher keine Einnahmen generiert. Das Erbringen sexueller Dienstleistungen (11 Fälle) erbrachte dagegen fast 16.000 Euro.

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Es sei nicht nachvollziehbar, warum im gewerblichen Bereich trotz verzeichneter Verstöße teilweise überhaupt keine Einnahmen erzielt wurden. Die Links-Fraktion kritisierte, dass die Strafzahlungen nicht sozial gestaffelt sein. 

„Für einen Minijobber entspricht ein Bußgeld von 150 Euro für einen Verstoß gegen das Abstandsgebot einem Viertel des Lohneinkommens, während ein Einkommensmillionär das Bußgeld finanziell nicht spürt“, so Stroop. (HB)

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