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  • Beim Antrag auf Corona-Soforthilfe wurde viel geschummelt.
  • Foto: picture alliance/dpa

Corona-Hilfen: Jetzt geht es den Betrügern an den Kragen

Kontaktverbote, Ladenschließungen, Konsumstillstand – die Corona-Krise hat tausende von Unternehmen in Hamburg hart getroffen. Um ihnen zu helfen, hatte der Staat binnen kürzester Zeit Milliardenhilfen bereitgestellt. Doch dabei wurde viel geschummelt. Nun ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen eine ganze Reihe von Betrügern.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wurden bis Ende Juni 27 Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug eingeleitet. Darüber hinaus gebe es zahlreiche andere Verfahren, die von der Abteilung für gewöhnlichen Betrug bearbeitet würden, erklärte Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Das Landeskriminalamt habe der Staatsanwaltschaft angekündigt, dass es den Ermittlern 900 bis 1000 Betrugsfälle übergeben werde. Die Höhe des entstandenen Schadens ist unklar.

Betrüger nutzten falsche Identität bei Antragsstellung

Subventionsbetrug begehen Antragsteller, wenn sie bei einer Behörde oder Bank inhaltlich falsche oder unvollständige Angaben machen. Als gewöhnlichen Betrug wertet die Staatsanwaltschaft Anträge, die bereits unter falscher Identität gestellt werden.

Die Hamburger Corona-Soforthilfen im April und Mai beliefen sich nach Angaben von Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) auf über eine halbe Milliarde Euro, davon 200 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die Hamburger Investitions- und Förderbank (IFB) hatte Auszahlung im April vorübergehend gestoppt, weil Kriminelle Solo-Selbstständige und kleine Unternehmer auf gefälschte Internetseiten gelockt hatten, um sich mit deren Daten die staatlichen Hilfen auf andere Konten auszahlen zu lassen. Im Mai durchsuchte die Polizei in Zeitz (Sachsen-Anhalt) die Wohnung eines 37-jährigen mutmaßlichen Betrügers, der sich mit Geld der Hamburger Förderbank bereits ein teures Auto gekauft hatte.

Anträge können jetzt nur noch von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern gestellt werden

Zurzeit können sich kleine und mittlere Unternehmen noch bis Ende August um Überbrückungshilfen des Bundes bewerben. Die Anträge können aber nicht mehr direkt von Selbstständigen oder Firmen gestellt werden, sondern nur von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Mit der Regelung wolle man Missbrauch verhindern, sagte Dressel kürzlich. Bereits Ende Mai hatte er vor einem Ausschuss der Bürgerschaft angekündigt, dass die Behörden zu Unrecht ausgezahltes Geld zurückfordern werden. (dpa/ng)

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