„Habe geweint und gezittert“: Kiosk-Besitzer soll Corona-Hilfen zurückgeben
Kaffee trinken, ein bisschen Schnacken und für die Kinder gibt’s was Süßes: Seit 14 Jahren ist „Esmer’s Kiosk“ im Eidelstedter Weg eine feste Größe im Viertel. Doch die Pandemie und der Lockdown veränderten alles: Nur noch wenige Kunden besuchten Sinan Esmer am Fenster seines Eckladens. Finanziell wurde es eng und er beantragte Corona-Soforthilfen – mehr als 6000 Euro. Jetzt soll Esmer das Geld plötzlich innerhalb eines Monats zurückzahlen. Warum?
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Kaffee trinken, ein bisschen Schnacken und für die Kinder gibt’s was Süßes: Seit 14 Jahren ist „Esmer’s Kiosk“ im Eidelstedter Weg eine feste Größe im Viertel. Doch die Pandemie und der Lockdown veränderten alles: Nur noch wenige Kunden besuchten Sinan Esmer am Fenster seines Eckladens. Finanziell wurde es eng und er beantragte Corona-Soforthilfen – mehr als 6000 Euro. Jetzt soll Esmer das Geld plötzlich innerhalb eines Monats zurückzahlen. Warum?
Anfang Juni dieses Jahres kam das Schreiben, das Esmer Tränen in die Augen trieb. Für die erhaltenen Corona-Soforthilfen sei er gar nicht antragsberechtigt gewesen, so die „Investition und Förderbank Hamburg“ (IFB) darin.
IFB-Bank verlangt Corona-Soforthilfe zurück
Begründung: Der Kiosk wäre angeblich nicht Esmers Haupterwerb. Esmer wird aufgefordert, mehr als 6000 Euro innerhalb eines Monats zurückzuzahlen. „Ich arbeite sieben Tage in der Woche von morgens bis abends im Kiosk. Wie soll ich da noch einen anderen Job machen?“, sagt Esmer zur MOPO.
365 Tage von 6.30 Uhr bis 21 Uhr – so steht es auch auf dem roten Schild draußen am Kiosk. „Ich habe hier geweint und gezittert. Wie soll ich das bezahlen?“ Geknickt sitzt der 50-Jährige in seinem Büdchen zwischen Brötchen, Kaffee, Zigaretten und einem großen Regal mit bunten Süßigkeiten.
Stammkunden sorgen sich um ihren Kiosk
Auch Esmers Stammkunden sind entsetzt. „Das hier ist unser Treffpunkt zum Kaffeetrinken, hier gibt es die besten Franzbrötchen in der Gegend. Wenn dieser Kiosk schließen müsste, wäre das eine Tragödie“, sagt Klaus Muschat (79), Rentner aus der Nachbarschaft. „Esmer hat immer ein offenes Ohr für uns und ist so nett zu den Kindern, die hier ihre Bonbons kaufen“, ergänzt Edda Pohland (67).
Handelt es sich hier um ein Missverständnis? Die MOPO fragt bei der IFB nach. Aus den alten Steuerbescheiden gehe hervor, dass Esmer überwiegend Einkünfte aus „nicht-selbständiger Arbeit“ hatte. Damit fehle eine Grundvoraussetzung für die Antragsberechtigung.
Hamburger Kiosk-Besitzer soll zahlen
„Ich habe von 2017 bis Anfang 2019 einen Putz-Job gehabt, um meine Krankenversicherung bezahlen zu können. Aber während der gesamten Pandemie war der Kiosk meine Hauptbeschäftigung“, sagt Esmer. Der Steuerbescheid aus 2019 liegt auf Anfrage der MOPO nicht bei der IFB vor, im Bescheid aus 2018 würden aber eindeutig die Einkünfte aus einer nicht-selbständigen Arbeit überwiegen.
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Sollte Esmer das Geld nicht innerhalb eines Monats aufbringen, könne er eine Stundung bis Ende des Jahres beantragen. „Hierfür reicht eine einfache E-Mail mit einer kurzen Begründung“, so eine IFB-Sprecherin.
Esmer sagt, er will jetzt noch einmal mit seiner Steuerberaterin dazu sprechen. „Hoffentlich lässt sich das alles irgendwie aufklären“.