• Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller (SPD), Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und Regierender Bürgermeister von Berlin, bei den Corona-Beratungen.
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Corona-Gipfel: Unterbrechung nach Urlaubs-Streit – diese Beschlüsse stehen schon

Der Lockdown geht weiter – diese Entscheidung fiel zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länder-Chefs auf der Ministerpräsidentenkonferenz schnell. Aber kurz danach folgten harte Debatten bei den Themen Urlaub und Ostern, der Gipfel wurde für mehrere Stunden unterbrochen.

Dass der Lockdown verlängert werden muss, darüber waren sich angesichts steigender Zahlen und der Ausbreitung der Virus-Mutationen alle schnell einig. Andernfalls sei eine „Überlastung des Gesundheitswesens schon im April“ wahrscheinlich. Denn die britische Variante des Coronavirus ist nicht nur ansteckender, sie weist auch eine höhere Sterblichkeit auf. So steht es in einem Beschlussentwurf von Montagnachmittag, der der MOPO vorliegt. Aber die Details – die hatten es dann wieder in sich. Diskutiert wurde bis in die Nacht.

Ministerpräsidentenkonferenz: Debatten um Ostern, Ausgangssperren und Urlaube

Für Debatten sorgten diesmal vor allem die Themen Ostern, Ausgangssperren und Urlaube. Der Beschlussentwurf hatte noch eine leichte Lockerung der Kontaktregeln für Verwandtenbesuche über Ostern vorgesehen, diese Idee soll während des Gipfels verworfen worden sein. Die drei Küstenländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen schlugen vor, trotz hoher Corona-Zahlen den Bürgern auch hierzulande einen kontaktarmen Urlaub über Ostern zu ermöglichen, zum Beispiel in Ferienwohnungen mit eigenen Sanitäranlagen. Die Kanzlerin soll mit diesem Vorschlag nicht einverstanden gewesen sein.

Beschlüsse: Was bisher bekannt ist

„Wir beschließen heute, dass wir das einhalten, was wir das letzte Mal beschlossen haben“, soll eine zerknirschte Kanzlerin Merkel nach Angaben von Teilnehmern mit Blick auf die „Notbremse“ gesagt haben.  Nach Informationen der „Bild“ soll es zu einem Streit über den Osterurlaub gekommen sein. Im Anschluss wurde der Gipfel für mehrere Stunden unterbrochen.

Folgende Informationen sind bisher bekannt:

Notbremse

Im Beschlussentwurf wurde noch mal festgehalten, dass die Notbremse „konsequent“ umgesetzt werden soll. Einzelne Landkreise und Länder haben sich nämlich bisher nicht daran gehalten. Hamburg hat die Notbremse bereits am Samstag gezogen. Notbremse heißt: Steigt die Sieben-Tage-lnzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Land oder einer  Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Aber auch unterhalb dieser Schwelle kommen zusätzliche Öffnungen bei exponentiell steigenden Neuinfektionen nicht infrage.

Ausgangssperren

In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 können zusätzliche Schritte umgesetzt werden, die die Länder selbst regeln dürfen – wie Ausgangssperren oder strengere Kontaktbeschränkungen.

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Schulen und Kitas

Schulen und Kitas dürften nur geöffnet bleiben, wenn Erziehungs- und Lehrkräfte sowie Schüler und Kinder zweimal pro Woche getestet werden können. Ansonsten müssen die Einrichtungen schließen. Weiterhin müssen Schulen und Kitas ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 schließen – mit einigen Tagen Vorlauf zur Vorbereitung für die Familien.

Tests in Betrieben

Bund und Länder appellieren im Beschlussentwurf an  Unternehmen, ihren Mitarbeitern mindestens einmal, falls möglich zweimal pro Woche  Tests anzubieten. Anfang April sollen die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage will die Regierung bewerten, ob ergänzende Regeln nötig sind. Unternehmen sollen ihren Beschäftigten  auch weiter nach Möglichkeit das Arbeiten von zu Hause aus anbieten.

Reisen

In den letzten Tagen war in der Öffentlichkeit über voll besetzte Mallorca-Flüge diskutiert worden. Die Insel gilt nicht mehr als Risikogebiet. Zum Thema „Reisen im Inland“ waren Bund und Länder noch nicht zu einer Einigung gekommen. Bund und Länder appellieren aber weiter, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten.

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Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich derzeit in die digitale Einreiseanmeldung eintragen. In einem Zeitraum von zehn Tagen nach der Ankunft besteht eine Quarantänepflicht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, frühestens am fünften Tag nach der Einreise. Für Reisende, die aus Virusvariantengebieten kommen, gilt das nicht. Hier ist eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten, da die Varianten oft eine längere Ansteckungsdauer haben.

Tests

Für die Monate März und April sind laut der Taskforce Testlogistik alle Länder ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt. Wo ein negativer Test als Zugangskriterium gilt, zum Beispiel für eine Rasur in einem Salon, sollen laut dem  Entwurf  nun auch geimpfte Personen Zugang erhalten.

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Alten- und Pflegeheime

Hygiene- und Testkonzepte in Seniorenheimen sollen nach Angaben des Entwurfs weiter eingehalten werden. Bisher sei nach Angaben der Regierung noch nicht sicher geklärt, ob Geimpfte auch weniger infektiös sind. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden. Dabei soll kein Unterschied zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohnern  gemacht werden. Neue Bewohner sollen möglichst schnell ein Impfangebot erhalten.

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