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  • Corona-Alarm in Hamburgs Szene-Viertel: In der Bar „Katze“ auf der Schanze sind laut Senat mehrere Barmitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die Behörde sucht nun nach Hunderten Gästen. Nicht alle haben korrekte Angaben ...

Corona-Ausbruch in Schanzen-Bar: Gäste gaben falsche Namen an – 600 Menschen betroffen?

Sternschanze –

Corona-Alarm in Hamburgs Szene-Viertel: In der Bar „Katze“ auf der Schanze sind laut Senat mehrere Barmitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die Behörde sucht nun nach Hunderten Gästen. Nicht alle haben korrekte Angaben gemacht.

Es müsse angenommen werden, dass sich Gäste ohne ausreichenden Abstand angesteckt haben könnten, teilte der Senat am Mittwoch in Hamburg mit. „Es kann sein, dass bis zu 600 Menschen betroffen sein könnten“, sagte der Pressesprecher der Gesundheitsbehörde, Martin Helfrich.

Corona-Ausbruch in der „Katze“: Gäste gaben falsche Kontaktdetails an

Das Gesundheitsamt habe begonnen, alle betroffenen Besucher der Bar „Katze“ zu kontaktieren. Weil etliche Personen jedoch an drei betroffenen Tagen im September falsche Kontaktdetails angegeben hätten, seien noch nicht alle ermittelt worden. „Dieser Fall zeigt erneut: Die wahrheitsgemäße Angabe der Kontaktdaten in gastronomischen Betrieben ist wichtig, um im Falle eines Infektionsgeschehens alle möglicherweise Betroffenen warnen zu können“, sagte Helfrich.

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Wer falsche oder unvollständige Kontaktangaben gemacht hat, konnte womöglich bisher nicht erreicht werden. „Es besteht das Risiko, dass Menschen infiziert wurden, die bisher keine Symptome zeigen, aber dennoch angesteckt wurden“, hieß es vom Senat.

Alle Personen, die die Bar  am 5., 8. oder 9. September besucht haben und noch nicht kontaktiert wurden, sollen sich telefonisch beim Gesundheitsamt unter 040 42811 1659 melden und sich freiwillig in Quarantäne begeben.

„Katze Bar“ in Hamburg geschlossen – Behörde prüft Hygienekonzept

Die Bar ist nun geschlossen. Für die Beschäftigten war das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung den Angaben nach nicht per se Pflicht. „Beim Bedienen am Platz ist eine Mund-Nasen-Bedeckung obligatorisch.

Beim Bedienen hinterm Tresen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zwingend erforderlich, wenn ausreichend Abstand eingehalten wird“, so Helfrich.

Die Behörden prüfen aber auch, ob das Hygienekonzept nicht eingehalten wurde. (mp/dpa)

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