Conni mit Joint und Bong

Conni mit Joint und Bong Foto: Screenshot

Aufregung um Conni-Bilder: Hamburger Verlag mit klarer Ansage

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Generationen von Kindern sind mit Conni aufgewachsen, dem blonden Mädchen mit dem Ringelpulli. Zuletzt hat die Bilderbuchfigur jedoch eine Reihe neuer Rollen eingenommen: Im Internet wurde sie für politische Botschaften zweckentfremdet. Das gibt nun Ärger.

„Conni lässt Friedrich Merz die Drecksarbeit machen”, „Conni geht zur Antifa“, Conni mit aufgespritzten Botox-Lippen, mit Joint, mit Rotwein, Bier oder Aperol-Spritz – selbst im Ausland wird das eigentlich so brave Mädchen zur Vorkämpferin verschiedener Weltanschauungen oder Anschauungen. Auch als Fußballfan für verschiedene Vereine kommt sie zum Einsatz. Viele der Memes sind KI-generiert.

Carlsen Verlag in Hamburg droht mit rechtlichen Schritten

Dem Hamburger Carlsen Verlag, der die Conni-Bücher publiziert, passte das gar nicht, er drohte den Usern mit rechtlichen Schritten. In einer Pressemitteilung Mitte Juni teilte der Verlag mit, gegen Verstöße gegen das Urheber-, Marken- oder Titelrecht vorgehen zu wollen.

Das sorgte wiederum im Netz für Aufregung. Vorwürfe wegen Einschränkung der künstlerischen Freiheit wurden laut. Jetzt hat der Carlsen Verlag nochmal klargestellt, worum es ihm geht.

Dieses Meme zeigt Conni als Antifa-Kämpferin Screenshot
Dieses Meme zeigt Conni als Antifa-Kämpferin
Dieses Meme zeigt Conni als Antifa-Kämpferin

„Wir drohen nicht mit Klagen, sondern fordern in bestimmten Fällen dazu auf, das jeweilige Meme aus dem Netz zu löschen“, erklärte der Verlag auf LinkedIn. Konkret gehe es dabei um menschenverachtende, rassistische, gewaltverherrlichende und pornografische Verwendungen der Conni-Figur. 

Carlsen Verlag will bestimmte Memes nicht tolerieren

Als Verlag der Conni-Bücher, die seit mehr als 30 Jahren Kinder im Alltag begleiteten und ihnen Werte wie Empathie, Freundschaft und Solidarität vermittelten, könne Carlsen solche Memes nicht tolerieren. Gleiches gelte für die Nutzung von Conni-Memes zu kommerziellen, werblichen, Marketing- und ähnlichen Zwecken: „Diese Nutzungen können wir aus Gründen des Urheberrechts und des Markenschutzes nicht genehmigen.“ Ein gerichtliches Vorgehen sei dabei bislang jedoch nicht erforderlich gewesen.

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Gleichzeitig verwahrt sich Carlsen gegen Vorwürfe, die künstlerische Freiheit oder das Recht auf Satire zu missachten. Conni-Memes gebe es bereits seit vielen Jahren. „Uns freut es, dass die Figur Conni so bekannt und beliebt ist, dass sie sehr viele Menschen zu verspielten und lustigen Beiträgen im Internet inspiriert“, erklärte der Verlag. Gleichwohl gälten klare Regeln, „die gut nachvollziehbar sind, wenn man sich mal in die Lage der Urheber*innen versetzt“. (ng/dpa)

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