x
x
x
  • Sie kämpfen seit Wochen um ihre Existenz, jetzt können Hamburgs Gastronomen endlich aufatmen. Der Hamburger Senat hat beschlossen, dass am Mittwoch Gaststätten wieder ihren Betrieb aufnehmen – und Gäste bewirten ...

Cafés, Bars, Restaurants: Diese Betriebe dürfen in Hamburg jetzt öffnen – diese nicht

Sie kämpfen seit Wochen um ihre Existenz, jetzt können Hamburgs Gastronomen endlich aufatmen. Der Hamburger Senat hat beschlossen, dass am Mittwoch Gaststätten wieder ihren Betrieb aufnehmen – und Gäste bewirten dürfen.

Natürlich unter Auflagen. So dürfen Restaurants, Cafés aber auch Hotelrestaurants ihre Pforten wieder öffnen, wenn die Sitz- oder Stehplätze so angeordnet sind, dass zwischen den Gästen mindestens ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten wird. „Ein geringerer Abstand ist dann erlaubt, wenn es geeignete Trennwände gibt“, sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).

Hamburg: Keine Corona-Quote für Restaurants

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern verzichtet Hamburg jedoch darauf, den Gaststätten eine Quote vorzuschreiben. In Niedersachsen beispielsweise dürfen nur 50 Prozent der Plätze belegt sein. „Wir regeln das eben über das Abstandsgebot“, so Prüfer Storcks. Heißt: Auch beim Eintritt ins Lokal muss der Mindestabstand von 1,50 Metern von den Gastronomen gewährleistet werden. „Sie müssen den Eingangsbereich überwachen und darauf achten, dass es dort nicht zu voll wird“, so die Senatorin.

Das könnte Sie auch interessieren:  Corona in Hamburg! Alle wichtigen News im Liveticker

Neben diesen Maßnahmen gibt es auch für das Personal Corona-bedingte Vorgaben. So müssen Mitarbeiter beim unmittelbaren Gästekontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und darüber hinaus die Kontaktdaten der Gäste registrieren – um diese bei möglichen Infektionsgeschehen über Corona-Fälle informieren zu können.

Corona: Normale Öffnungszeiten für Hamburgs Lokale

Diese Vorgaben hat der Senat am Dienstag in einer neuen Rechtsverordnung erlassen, die zunächst einmal bis Ende Mai Bestand hat und sowohl für Innen- als auch Außengastronomie gilt. Eine Begrenzung der Öffnungszeiten wird es nicht geben, auch für Speisekarten gibt es keine speziellen Vorgaben. „Die Betriebe haben jedoch ihre Hygienepläne und werden diese einhalten“, so Prüfer-Storcks.

Bemerkenswert: Der Senat hat auch beschlossen, dass sich mehrere Personen aus zwei verschiedenen Haushalten wieder treffen dürfen. Damit können ab Mittwoch auch wieder zwei Familien zusammen essen gehen – mit maximal zehn Personen. Der Gang zum asiatischen Großbuffet wird jedoch nicht möglich sein.

Corona in Hamburg: Diese Betriebe bleiben geschlossen

„Büffets dürfen nicht angeboten werden“, sagt Cornelia Prüfer-Storcks. Und auch für einige Betriebe gilt weiter ein Verbot. Genauer gesagt für Bars, Diskotheken und Shisha-Bars. „Die Schankwirtschaft ist jedoch nicht verboten“, sagt sie. Damit darf auch die Eckkneipe von nebenan wieder öffnen. Wo genau der Unterschied zwischen Bar und Kneipe liegt, will der Senat noch einmal konkretisieren.

Dieser Artikel wurde nach der Senatssitzung am Dienstag überarbeitet.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp