Bußgelder in Millionenhöhe: Hamburgs mühsamer Kampf gegen die leeren Buden
Die Wohnung leer stehen lassen und abwarten, bis sich ein lukratives Geschäft bietet oder um irgendwann das Gebäude für Luxusapartments abzureißen – das ist die Praxis der Spekulanten. Auch in Hamburg gibt es so einige davon. Die Stadt versucht bereits seit Jahren, dagegen vorzugehen. Wie sie dabei vorankommt, zeigt der Wohnraumschutzbericht, den der Senat am Freitag im Ausschuss vorstellte. Außerdem gibt es Neuigkeiten zu einem der prominentesten Leerstände, dem Gründerzeithaus in der Grindelallee.
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Die Wohnung leerstehen lassen und abwarten, bis sich ein lukratives Geschäft bietet oder um irgendwann das Gebäude für Luxusapartments abzureißen – das ist die Praxis der Spekulanten. Auch in Hamburg gibt es so einige davon. Die Stadt versucht bereits seit Jahren, dagegen vorzugehen. Wie sie dabei vorankommt, zeigt der Wohnraumschutzbericht, den der Senat am Freitag im Ausschuss vorstellte. Außerdem gibt es Neuigkeiten zu einem der prominentesten Leerstände, dem Gründerzeithaus in der Grindelallee.
„Das ist wirklich ein langwieriger und schwieriger Fall“, gab Nele Dröscher, Leiterin des Referats Wohnungsbestandspolitik in der Hamburger Baubehörde, am Freitag zu. In der Grindeallee 80 in Rotherbaum wohnt schon seit Jahren niemand mehr. Eigentümer des Gebäudes ist seit zehn Jahren Investor Sven B. Bereits einige Jahre nach dem Kauf kam es zu Wasserschäden und Schimmel, die Wärmeversorgung war immer wieder unterbrochen. 2019 ordnete der Bezirk die Zwangsräumung an.
Grindelallee 80: Haus steht seit fast fünf Jahren leer
Nach vier Jahren und 130.000 Euro an verhängten Bußgeldern beschloss die Bezirksversammlung auf Initiative der Linken, einen Treuhänder einzusetzen – es sei denn, das Haus würde innerhalb von sechs Monaten zwangsversteigert. Ein Treuhänder ist wie eine „Enteignung auf Zeit“. Er übernimmt die Verpflichtung des eigentlichen Eigentümers – also hier Wohnungen sanieren und vermieten – bis die Sache geklärt ist.
Weil sich B. allerdings seit fünf Jahren im Rechtsstreit mit einem möglichen Käufer für die Grindelallee 80 befindet, entschied der Bezirk, vorerst weder eine Zwangsversteigerung durchzuführen, noch einen Treuhänder einzusetzen. In der Lokalpolitik herrschte darüber Empörung, die Bezirksversammlung beschloss kürzlich, den Senat einzuschalten.
Doch jetzt zeigt sich: Auch von dort ist keine schnelle Lösung in Sicht: „Für das Bezirksamt ist es völlig offen, wer jetzt künftig Eigentümer sein wird“, sagte Dröschner. Zudem sei der alte Eigentümer, Investor B., ihrer Kenntnis nach insolvent. Bedeutet: Würden hohe Kosten erzeugt, werde die Stadt eventuell diese Kosten künftig tragen müssen.
So viele Hamburger Wohnungen wurden wieder vermietet
Bessere Nachrichten gab es laut dem Bericht immerhin für insgesamt 1259 Wohnungen, die im Jahr 2021 doch noch vermietet werden konnten, obwohl die Eigentümer sie zuvor leerstehen ließen oder für Touristen zweckentfremdeten. Im Jahr 2020 betrug die Zahl 947, im Jahr 2019 waren es 405. „Das ist eine gute Bilanz“, resümierte Bausenatorin Karen Pein (SPD). Zwangsgelder wurden in Höhe von 2,4 Millionen Euro verhängt. Allein zwei Millionen musste ein mutmaßlicher luxemburgischer Spekulant zahlen, der in der Jarrestadt in Hamburg-Nord jahrelang hunderte Wohnungen leer stehen ließ.
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Aktuellere Zahlen gibt es bis jetzt allerdings nicht. „Wir sind in Verzug, das liegt vor allem an der personellen Belastung durch das Wohngeld, das wir in der Behörde auch stemmen mussten“, so die Senatorin. Sie hofft, dieses Jahr einen Doppelbericht für 2022 und 2023 fertigstellen zu können.
In ganz Hamburg stehen aktuell um die 2500 Wohnungen leer. Die Aufgabe der Wohnraumschützer in den einzelnen Bezirksämtern ist indes eine mühsame: Sie müssen den jeweiligen Eigentümern nachweisen, dass sie ihre Wohnungen über Monate oder Jahre leerstehen lassen, ohne zu sanieren oder umzubauen. Die ersten Bußgelder liegen zudem nur bei einigen tausend Euro und tun den Spekulanten nicht weh, das zieht die Verfahren oft in die Länge.