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  • Ein beinahe tödlicher Messerangriff auf eine 93-jährige Frau in Hamburg-Poppenbüttel kommt erneut vor das Landgericht. Im ersten Verfahren war eine heute 41 Jahre alte ehemalige Altenpflegeschülerin wegen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil teilweise aufgehoben, weil mildernde Umstände nicht ausreichend abgewogen worden seien. An den Feststellungen zur Tat hatten die Bundesrichter nichts auszusetzen.

Bundesgerichtshof hat entschieden: Messerangriff auf 93-Jährige wird erneut verhandelt

Poppenbüttel –

Im März vergangenen Jahres wurde Miriam M. wegen einer Messerattacke auf eine Seniorin in einem Poppenbütteler Pflegeheim zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die heute 41-Jährige ging in Revision. Jetzt kommt der Fall erneut vor das Landgericht. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil teilweise aufgehoben, weil mildernde Umstände nicht ausreichend abgewogen worden seien.

Mithilfe einer Öffentlichkeitsfahndung kam die Polizei ihr damals auf die Schliche. Die frühere Altenpflegeschülerin hatte die 93-Jährige am 10. März 2018 in einer Seniorenwohnanlage am Poppenbüttler Weg aufgesucht. Hier hatte sie bis 2016 eine Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen, aber nicht abgeschlossen. Zuvor googelte sie im Internet „Alte Leute an Türen überrumpeln“ und „Menschen töten leicht gemacht“.

Angeklagte stach 32 Mal auf ihr Opfer ein

Als die alte Dame die Tür öffnete, stach sie mit einem Messer auf sie ein, forderte Geld. 32 Stiche und Schnitte wurden später am schmächtigen Körper der pensionierten Lehrerin gezählt. Trotz der schweren Verletzungen konnte die Seniorin noch den Notruf betätigen und einer Pflegerin mitteilen, dass sie von einer Frau überfallen worden sei. Heute ist sie ein Pflegefall.

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Miriam M. zu lebenslanger Haft verurteilt

Miriam M. erbeutete bei dem Überfall 405 Euro. Vor Gericht erklärte sie, sie sei süchtig nach Crystal Meth und habe Geld gebraucht. Eine Analyse ihrer Haare ergab allerdings keinen Hinweis auf Drogenkonsum. Die Richterin warf ihr vor, sie habe „mit allen Mitteln versucht, ein Krankheitsbild vorzutäuschen.“ Da die Tat von einem „absoluten Vernichtungswillen“ getragen und „vollendungsnah“ war, kam eine Strafmilderung nicht in Betracht, obwohl das Opfer „wie durch ein Wunder“ überlebte.

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Am 25. März wurde Miriam M. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, gegen die sie jedoch Berufung einlegte.

Nun muss sich eine andere große Strafkammer ab Mittwoch mit dem Fall befassen. An den Feststellungen zur Tat hatten die Bundesrichter nichts auszusetzen.
 

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