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  • Die Ottenser Hauptstraße nach Inkrafttreten der Ausgangssperre.
  • Foto: Quandt

„Brutalster Grundrechtseingriff”: Eilantrag! Hamburger Partei gegen Ausgangssperre

Um den steigenden Corona-Zahlen entgegenzuwirken, ist derzeit eine bundesweite nächtliche Ausgangssperre im Zuge der Corona-Eindämmungsverordnung im Gespräch. In Hamburg gilt die Sperre von 21 bis 5 Uhr bereits. Die Hamburger AfD klagt nun dagegen.

Der Eilantrag sei am Mittwoch vom Landesvorsitzenden Dirk Nockemann und seinen drei Stellvertretern beim Verwaltungsgericht eingereicht worden, sagte ein AfD-Sprecher.

Dirk Nockemann hält eine nächtliche Ausgangssperre für den „brutalsten Grundrechtseingriff”.

Dirk Nockemann, Fraktionsvorsitzender der Hamburgischen AfD, hält eine nächtliche Ausgangssperre für den „brutalsten Grundrechtseingriff”.

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picture alliance/dpa

Das Gericht bestätigte den Eingang. Es sei einer von insgesamt 15 Eilanträgen, die gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung beim Verwaltungsgericht anhängig seien, sagte ein Sprecher. Drei Anträge seien bereits abgelehnt worden. Beim Oberverwaltungsgericht seien zwei Beschwerden eingegangen.

Hamburger AfD: „Der brutalste Grundrechtseingriff“

„Diese Ausgangssperre ist der bislang brutalste Grundrechtseingriff während der Coronakrise“, erklärte Nockemann in einer Pressemitteilung. Die Einhaltung der AHA-Regeln sei nachvollziehbar. „Aber mit der Ausgangssperre sind Maß und Mitte in Hamburg komplett verloren gegangen.“

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Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte die seit Karfreitag geltende Ausgangsbeschränkung am Dienstag verteidigt und eine Verlängerung bis zum Inkrafttreten der geplanten Bundesregelung angekündigt.

„Ich bin überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkung eine sehr starke Wirkung hat“, hatte er betont. Hamburg sei das einzige Bundesland, dass im Wochenvergleich einen sinkenden Inzidenzwert bei den Neuinfektionen habe.

Hamburg: Inzidenz auf 150 gestiegen

Am Mittwoch stieg der Wert im Wochenvergleich allerdings von 134,7 auf 150,0 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen. Tschentscher hatte auch auf die geringe Zahl der Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung verwiesen. Nachts sei kaum mehr jemand unterwegs. Es sei entscheidend, die privaten Kontakte zu beschränken. (dpa/se)

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